Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des Verbandsklägers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze des Klauselersetzungsverfahrens gem. § 164 VVG
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum Folgenbeseitigungsanspruch wegen fehlerhafter Information von Verbrauchern im Zusammenhang mit einem Klauselersetzungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Grundsätze des Klauselersetzungsverfahrens gem. § 164 VVG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Folgenbeseitigungsanspruch bei unwirksamen AGB-Klauseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 07.08.2014 - 11 O 298/13
- OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14
- BGH, 22.11.2016 - I ZR 184/15
- BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15
- BGH, 30.03.2021 - I ZB 36/20
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 927
- WM 2016, 308
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15
Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln …
Das Berufungsgericht hat die Klage nur im Hinblick auf den Antrag zu I 1 für begründet gehalten und sie im Übrigen abgewiesen (OLG Stuttgart, ZIP 2016, 927). - BGH, 22.11.2016 - I ZR 184/15
Streitwertfestsetzung: Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die …
Das Berufungsgericht hat die Klage nur im Hinblick auf den Antrag zu I 1 für begründet gehalten und sie im Übrigen abgewiesen (OLG Stuttgart, ZIP 2016, 927). - OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 84/21
Wettbewerbsrecht, Unterlassungsklagerecht
Denn auch unter der Geltung der Lauterkeitsgrundsätze des BGH (so bezeichnet vom OLG Stuttgart, U. v. 7.8.2015 - 2 U 107/14, Rz. 249), denen zufolge die Verbraucherschutzverbände bereits über die Ausgangsstreitwertfestsetzung vor unangemessenen Kosten geschützt werden sollen (…BGH, B. v. 7.5.2015 - I ZR 108/14, Rz. 6 f.), ist noch Raum für angepasste Teilstreitwertfestsetzungen, so beispielsweise in Fällen wirtschaftlicher Untragbarkeit auf Seiten des beklagten Verwenders (…Wolf-Dietrich Walker, UKlaG § 5 , Rn. 10).Die Auffassung, durch zu niedrige Streitwerte würde der Verwender einer Klausel gewissermaßen zu rechtswidrigem Verhalten "ermuntert", stellt eine sachfremde Erwägung dar, denn Sinn der Streitwertfestsetzung kann es nicht sein, den Verwender zu aus Verbrauchersicht erwünschtem oder rechtmäßigem Verhalten anzuhalten, ebenso wie eine solche Streitwertgestaltung nicht dazu führen darf, die Klägerseite zu leichtfertigem Prozessieren zu verleiten (vgl. OLG Stuttgart, U. v. 7.8.2015 - 2 U 107/14, juris Rz. 247, 248;… Köhler/Bornkamm/Feddersen - Köhler, UWG § 12 , Rz. 422).
- BGH, 30.03.2021 - I ZB 36/20 Mit ihrer gegen die im Urteil vom 7. August 2015 durch das Berufungsgericht für das Berufungsverfahren erfolgte Festsetzung des Streitwerts auf 70.000 EUR (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2016, 927 sowie BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - I ZR 184/15, VersR 2017, 507) gerichteten Beschwerde vom 25. August 2015 begehrt die Klägerin, den Streitwert auf mindestens 1 Mio. EUR festzusetzen sowie anzuordnen, dass sich ihre Verpflichtung zur Zahlung von Prozesskosten nach einem Teil des Streitwerts in Höhe von 100.000 EUR bemisst.
- LG Hamburg, 29.03.2016 - 312 O 211/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Internetbank: Entgeltregelung für die …
Im Übrigen verweist die Kammer auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Stuttgart (Urteil vom 7. August 2015, Az. 2 U 107/14, Anl. B, S. 35ff).