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   OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19   

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https://dejure.org/2019,38079
OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19 (https://dejure.org/2019,38079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.10.2019 - 17 UF 156/19 (https://dejure.org/2019,38079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 17 UF 156/19 (https://dejure.org/2019,38079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 S 5 FamFG, § 17 Abs 1 FamFG, § 17 Abs 2 FamFG, § 40 Abs 2 S 2 IntFamRVG, § 85 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache auf Rückführung eines Kindes nach internationaler Kindesentführung: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 17 ; IntFamRVG § 40 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    FamFG § 17 ; IntFamRVG § 40 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich Maßnahmen nach dem HKÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 77
  • MDR 2020, 213
  • MDR 2020, 58
  • FamRZ 2020, 774
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19
    Ein Rechtsanwalt kann hiernach das Vertrauen in eine Rechtsmittelbelehrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat (BGH, FamRZ 2018, 699 Rn. 7).

    Daran ändert der Umstand nichts, dass die hier geforderte Kenntnis des Verfahrensrechts selbstverständlich auch vom Familiengericht zu verlangen und der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung daher gravierend ist (BGH, FamRZ 2018, 699 Rn. 9).

  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19
    Die Kenntnis und eigenständige Prüfung eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Fristen für ein Rechtsmittel wird hierbei bezüglich des Rechtsmittelsystems in der jeweiligen Verfahrensart vorausgesetzt (BGH, FamRZ 2014, 643 Rn. 20; Ahn-Roth in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 17 FamFG Rn. 33).
  • OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17

    Umgangsverfahren: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19
    Was den Kenntnisstand eines Rechtsanwalts angeht, ist wiederum zu Grunde zu legen, dass vorausgesetzt wird, dass ein Rechtsanwalt - unabhängig von einer Belehrung durch ein Gericht - den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel in Familiensachen kennt (OLG Naumburg, BeckRS 2017, 124243; MDR 2011, 387).
  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19
    Hierbei kann nur in Ausnahmefällen bei einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung ein darauf beruhender Irrtum des Rechtsanwalts nachvollziehbar sein, etwa bei einer unklaren Spezialzuständigkeit, bei einer speziellen landesrechtlichen Konzentration der Rechtsmittelgerichte und zugleich unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung oder bei einer ungewöhnlichen verfahrensrechtlichen Situation oder einer besonderen Unklarheit (Ahn-Roth in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 17 FamFG Rn. 33; Sternal in Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 17 FamFG Rn. 37a; siehe auch BGH, NJW 2018, 164 Rn. 14).
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