Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6207
OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09 (https://dejure.org/2010,6207)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2010 - 7 U 191/09 (https://dejure.org/2010,6207)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2010 - 7 U 191/09 (https://dejure.org/2010,6207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzbarkeit eines Honoraranspruchs für eine Lebensberatung aufgrund mit magischen Kräften gelegter Karten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1
    Durchsetzbarkeit eines Honoraranspruchs für eine Lebensberatung aufgrund mit magischen Kräften gelegter Karten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartenlegen per Telefon

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Kein Vergütungsanspruch beim Wahrsagen durch Kartenlegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen? (IBR 2010, 1192)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2008 - 20 U 123/08

    Wahrsagen und Kartenlegen: Spielkarten mit Copyright-Hinweis einer Kartenlegerin

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    b) Der Auffassung, dass Wahrsagungen durch Kartenlegen unmögliche Leistungen darstellen (OLG Düsseldorf NJW 2009, 789), schließt sich der Senat daher an.

    In der Rechtsprechung werden Verträge, in denen Wahrsagerei versprochen wird, jedenfalls nicht von vornherein als sittenwidrig angesehen, weil solchen unseriösen Verträgen heute der Rechtsschutz nicht mehr zu versagen sei (OLG Düsseldorf NJW 2009, 789).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1953 - 5 U 319/52
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage - dem Stand der Sterne - zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen (OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553).

    Mit dem Argument, der Leistungsempfänger habe das bekommen, was er wollte, auf den von ihm erhofften Erfolg komme es nicht an, kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht verneint werden (so aber LG Braunschweig NJW-RR 1986, 478 - Abschirmung gegen Erdstrahlen; Voss Anmerkung zu OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553; Erman/Westermann, BGB, 12. Aufl., § 275, Rn. 5).

  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63

    Beruf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Bereits in einer älteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde das entgeltliche Erstellen von Horoskopen nicht als sozialunwertige Betätigung angesehen und der Beruf des Astrologen dem Schutz von Art. 12 GG unterstellt (BVerwGE 22, 286).
  • LG Kassel, 26.05.1988 - 1 S 483/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren (LG Kassel NJW 1985, 1642; LG Kassel NJW-RR 1988, 1517; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Augsburg NJW-RR 2004, 272; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97

    Schuldrechtlicher Vertrag über den Einsatz magischer Kräfte; Objektive

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren (LG Kassel NJW 1985, 1642; LG Kassel NJW-RR 1988, 1517; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Augsburg NJW-RR 2004, 272; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • LG Braunschweig, 28.11.1985 - 7 S 327/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Mit dem Argument, der Leistungsempfänger habe das bekommen, was er wollte, auf den von ihm erhofften Erfolg komme es nicht an, kann die Unmöglichkeit der Leistung nicht verneint werden (so aber LG Braunschweig NJW-RR 1986, 478 - Abschirmung gegen Erdstrahlen; Voss Anmerkung zu OLG Düsseldorf NJW 1953, 1553; Erman/Westermann, BGB, 12. Aufl., § 275, Rn. 5).
  • LG Augsburg, 13.05.2003 - 4 S 5354/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren (LG Kassel NJW 1985, 1642; LG Kassel NJW-RR 1988, 1517; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Augsburg NJW-RR 2004, 272; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • LG Kassel, 14.03.1985 - 1 S 491/84

    Geistheiler vor Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen - zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen - auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren (LG Kassel NJW 1985, 1642; LG Kassel NJW-RR 1988, 1517; AG Grevenbroich NJW-RR 1999, 133; LG Augsburg NJW-RR 2004, 272; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • BGH, 07.05.1987 - I ZR 141/85

    "Deutsche Heilpraktiker"; Irreführung über Größe und Bedeutung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2010 - 7 U 191/09
    Die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Verwendung des Namens "Deutsche Heilpraktiker" (BGH NJW-RR 1987, 1178) befasst sich im Übrigen nur mit Fragen des unerlaubten Wettbewerbs.
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Das Berufungsgericht (BeckRS 2010, 13190) hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt:.
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Die Verletzung der daraus resultierenden Vertrauensstellung zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken verbunden mit einer erheblichen Schädigung des Vermögens der Ratsuchenden begründet den Vorwurf der Sittenwidrigkeit (vgl. auch allgemein zur Sittenwidrigkeit von Lebensberatungsverträgen in Verbindung mit Kartenlegen BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, juris Rn. 21, BGHZ 188, 71 (i.E. als naheliegend angenommen); OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2010 - 7 U 191/09, juris Rn. 23 (offengelassen); AG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 11; zur Ausnutzung im Rahmen esoterischer Beratung erlangter Kenntnisse siehe auch AG Kassel, Urteil vom 10.06.2015 - 270 Ls 7640 Js 48281/10, juris Rn. 160).

    Zwar ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Verträgen über die Erbringung von Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen bzw. den Einsatz von sonstigen übernatürlichen, magischen Kräfte und Fähigkeiten die Sittenwidrigkeit solcher Vereinbarungen mit der Folge der Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB allgemein als nahe liegend anzusehen ist (siehe BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, juris Rn. 21, BGHZ 188, 71; für die Sittenwidrigkeit solcher Geschäfte auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2018 - 1 U 75/17, juris Rn. 36 ff., NJW-RR 2018, 1257; AG Bad Segeberg, Urteil vom 05.03.2015 - 17a C 87/14, juris Rn. 91 ff.; AG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 3 C 32/11, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2010 - 7 U 191/09, juris Rn. 23 (dort i.E. offengelassen); nicht generell für eine Sittenwidrigkeit dagegen noch OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2008 - 20 U 123/08, juris Rn. 19, NJW 2009, 789; LG Kassel, Urteil vom 14.03.1985 - 1 S 491/84, NJW 1985, 1642; AG München, Urteil vom 10.05.2006 - 212 C 25151/05, juris Rn. 21), da sich viele der Dienstberechtigten, die einen Vertrag mit einem solchen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Personen handelt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht