Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.04.2013 - 7 U 52/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
"Wealthmaster"-Lebensversicherung: Darlegungs- und Beweislast für ein übereinstimmendes Verständnis des Vertragstextes in einem anderen als dem Wortsinn; Auslegung der Policenbedingungen hinsichtlich eine Einschränkung des Leistungsversprechens; Verbraucherinformationen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung und Inhaltskontrolle der AVB einer Kapitallebensversicherung nach dem Modell "Wealthmaster"
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung und Inhaltskontrolle der AVB einer Kapitallebensversicherung nach dem Modell "Wealthmaster"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einschränkung des Leistungsversprechens eines Lebensversicherers kann gegen das Transparenzgebot verstoßen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.02.2012 - 16 O 583/09
- OLG Stuttgart, 08.04.2013 - 7 U 52/12
Papierfundstellen
- VersR 2013, 1290
Wird zitiert von ... (2)
- LG Münster, 03.05.2019 - 115 O 198/17 Da sich dieser - drucktechnisch in keiner Weise hervorgehobene - Hinweis unter der Überschrift "Einführung" in den Policenbedingungen und damit versteckt im laufenden Fließtext befindet, fehlt es an einer Gestaltung, die es dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer auch bei einer nur flüchtigen Betrachtung ermöglicht, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. LG Duisburg…, Urt. vom 07.02.2018, Az.: 2 O 119/17, Anl. K 5, Bl. 153 ff. d.A; OLG Stuttgart, Urt. vom 08.04.2013, Az.: 7 U 52/12, BeckRS 2013, 09969).
Dagegen wird er die im Versicherungsantrag gestellten Auszahlungsanträge als durch die Aufnahme der entsprechenden Auszahlungen im Versicherungsschein bereits positiv beschieden ansehen (so überzeugend auch OLG Stuttgart zu den hier streitgegenständlichen Policenbedingungen des Lebensversicherungsvertrags "X", Urt. vom 08.04.2013, Az.: 7 U 52/12, BeckRS 2013, 09969).
Darüber hinaus fehlt es in den Policenbedingungen an einem ausreichend deutlichen Hinweis auf die wirtschaftlichen Nachteile vorzeitiger Auszahlungen, die insbesondere darin liegen, dass das Kapital aufgezehrt werden kann und dass weitere scheinbar vorbehaltlos festgelegte Auszahlungen nicht gesichert sind (vgl. OLG Stuttgart, Urt. vom 08.04.2013, Az.: 7 U 52/12, BeckRS 2013, 09969;… Urt. vom 27.06.2013, Az.: 7 I 148/12 - juris).
Die Gefahr, dass die zugesagten Auszahlungen selbst in Frage gestellt sind und die im Versicherungsschein aufgeführten Auszahlungen summenmäßig am Ende u.U. nicht erbracht werden, wird ihm aber nicht mit der erforderlichen Klarheit aufgezeigt (so i.E. auch OLG Stuttgart, Urt. vom 08.04.2013, Az.: 7 U 52/12, BeckRS 2013, 0996).
- OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 7 U 148/12
Lebensversicherungsvertrag: Beweislast für vom Wortsinn abweichendes …
Eine Partei, die behauptet, beide Vertragspartner hätten den Vertragstext in einem anderen als dem Wortsinn verstanden, trifft hierfür die Darlegungs- und Beweislast (…BGHR BGB § 157 Beweislast 1 = BGH MDR 2001, 323 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.04.2013 - 7 U 52/12, juris Rn. 124 f.).