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   OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21   

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https://dejure.org/2021,9242
OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21 (https://dejure.org/2021,9242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2021 - 19 W 11/21 (https://dejure.org/2021,9242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2021 - 19 W 11/21 (https://dejure.org/2021,9242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Akteneinsichtsrecht durch Abhören vorläufiger Protokolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akteneinsichtsrecht umfasst auch Recht auf Abhören des vorläufigen Protokolls!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien - und das noch nicht geschriebene Protokolldiktat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht; Anspruch auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsicht in Protokollaufzeichnung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 640
  • MDR 2021, 1182
  • MDR 2021, 962
  • FamRZ 2021, 1216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.1994 - 11 W 2/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21
    Die vorläufige Aufzeichnung des Protokolls (§ 160a Abs. 1 ZPO) unterliegt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.3.1994 - 11 W 2/94, BeckRS 1994, 13889 Rn. 27, beck-online) und - soweit ersichtlich - einhelliger Aufassung in der Literatur der Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO (vgl. BeckOK ZPO/Wendtland, 40. Ed. 1.3.2021, ZPO § 160a Rn. 12), ggf. als "Abhörrecht" auf der Geschäftsstelle (vgl. Musielak/Voit/Stadler, 18. Aufl. 2021, ZPO § 160a Rn. 6; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 160a ZPO, Rn. 10).
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21
    Das Akteneinsichtsrecht nach § 299 Abs. 1 ZPO dient der Prozessführung und besteht fort, bis das betreffende Verfahren endgültig abgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 29.4.2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827ff. Rn. 11, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16

    Haftung des Geschäftsführers für Geschäftsmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21
    Davon abweichend wird in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, Rn. 43, juris, für den Fall einer vorläufigen Aufzeichnung des Protokolls der Verhandlung über die Berufung) vertreten, das Akteneinsichtsrecht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO könne unmittelbar zur Begründung eines Rechts auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung nicht herangezogen werden, da bei § 299 Abs. 1 ZPO ein berechtigtes Interesse regelmäßig (deshalb) anzunehmen sei, weil die Partei den gesamten Akteninhalt nicht kennen und sie nur durch das Einsehen der Prozessakten ersehen könne, wie sich die Sach- und Rechtslage zu der gegebenen Zeit darstelle und ein berechtigtes Interesse am Abhören der vorläufigen Tonträgeraufzeichnung allenfalls dann gegeben sei, wenn die eigene Wahrnehmung der Partei von dem Sitzungsverlauf nicht ausreiche, um die Richtigkeit des Protokolls im Hinblick auf § 164 ZPO prüfen zu können.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 3 U 110/21

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Privatschulvertrag

    Verwaltungsakten kommt, sofern sie nicht nichtig sind, grundsätzlich eine sog. Tatbestandswirkung zu, aufgrund derer auch nicht am Verwaltungsverfahren beteiligte Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtliche Rechtsträger die im Verwaltungsakt getroffene Regelung ohne inhaltliche Prüfung der Richtigkeit der darin getroffenen Regelung ihren eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen haben (vgl. BGH DStR 2020, 2320; BGH NJW-RR 2021, 640 m.w.Nw.).
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