Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3536
OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,3536)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,3536)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 (https://dejure.org/2007,3536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Ordnungsmittel: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtabnehmens einer Mütze und Dazwischenredens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ordnungsmitteln wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht; Begriff der Ungebühr; Einordnung des Dazwischenredens trotz wiederholter Abmahnung als ungebührliches Verhalten; Zweck der Vorschriften über Ordnungsmittel; Anforderungen an Art ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ordnungsmitteln wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht; Begriff der Ungebühr; Einordnung des Dazwischenredens trotz wiederholter Abmahnung als ungebührliches Verhalten; Zweck der Vorschriften über Ordnungsmittel; Anforderungen an Art ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ordnungsmittel wegen Schildmütze

  • Judicialis

    GKG § 178 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 178 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    GKG § 178 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht "Provokative Weigerung, eine Schildmütze abzusetzen"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ungebührliches Verhalten vor Gericht: Ordnungsgeld wegen Weigerung, eine Mütze abzusetzen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • KG, 08.11.2007 - 1 AR 818/07

    Ungebühr i.S.v. § 178 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei unangemessener Kleidung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 Ws 126/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach [...]).
  • KG, 08.11.2007 - 1 Ws 90/07

    Ordnungsgeldverhängung gegen einen Zeugen im Strafverfahren: Ungebührliches

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 Ws 126/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht