Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Ordnungsmittel: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtabnehmens einer Mütze und Dazwischenredens
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ordnungsmitteln wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht; Begriff der Ungebühr; Einordnung des Dazwischenredens trotz wiederholter Abmahnung als ungebührliches Verhalten; Zweck der Vorschriften über Ordnungsmittel; Anforderungen an Art ...
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Erlasses von Ordnungsmitteln wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht; Begriff der Ungebühr; Einordnung des Dazwischenredens trotz wiederholter Abmahnung als ungebührliches Verhalten; Zweck der Vorschriften über Ordnungsmittel; Anforderungen an Art ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ordnungsmittel wegen Schildmütze
- Judicialis
GKG § 178 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 178 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
GKG § 178 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)
Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht "Provokative Weigerung, eine Schildmütze abzusetzen"
- streifler.de (Kurzinformation)
Ungebührliches Verhalten vor Gericht: Ordnungsgeld wegen Weigerung, eine Mütze abzusetzen
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 16.04.2007 - 103 Ls 230 Js 4337/07
- OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07, 1 Ws 127/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94
Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07
In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977;… OLG Hamm a. a. O.;… Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977;… OLG Hamm a. a. O.;… Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977;… OLG Hamm a. a. O.;… Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977;… OLG Hamm a. a. O.;… Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977;… OLG Hamm a. a. O.;… Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977;… OLG Hamm a. a. O.;… Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- KG, 08.11.2007 - 1 AR 818/07
Ungebühr i.S.v. § 178 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei unangemessener Kleidung …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 Ws 126/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach [...]). - KG, 08.11.2007 - 1 Ws 90/07
Ordnungsgeldverhängung gegen einen Zeugen im Strafverfahren: Ungebührliches …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 Ws 126/07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).