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   OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17   

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https://dejure.org/2017,37508
OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 (https://dejure.org/2017,37508)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 (https://dejure.org/2017,37508)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 (https://dejure.org/2017,37508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung, Rücksichtslosigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Rücksichtslosigkeit eines Überholvorgangs an einer unübersichtlichen Stelle

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein rücksichtsloses Überholen bei falscher Annahme einer übersichtlichen Strecke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB, § 315 Abs 3 Nr 2 StGB, § 41 Abs 1 StVO, § 261 StPO
    Straßenverkehrsgefährdung: "Rücksichtslosigkeit" eines Überholvorgangs an einer unübersichtlichen Stelle bei Fehlvorstellung über die Gefährlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Feststellung des Tatbestandsmerkmals rücksichtslos im Sinn von § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
    Begriff der Rücksichtslosigkeit im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit b StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücksichtsloses Überholen oder Augenblicksversagen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17
    Rücksichtslos handelt ferner - bei fahrlässig unbewusster Begehungsweise - wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten nicht besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 356; OLG Oldenburg, Urt. v. 15.10.1959 - 2 Ss 364/59, VRS 18, 444, 445 MüKoStGB/Pegel, 2. Aufl. 2014, § 315c Rn 82; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 315c Rn. 14).

    Eine lediglich auf menschlichem Versagen beruhende falsche Beurteilung der Verkehrslage - wie sie vorliegend das Amtsgericht festgestellt hat - genügt hingegen nicht (vgl. OLG Braunschweig a.a.O. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 357).

    Denn hierzu hätte der Angeklagte nicht nur aus Gedankenlosigkeit sondern aus Gleichgültigkeit sich um die mögliche Verletzung der ihm obliegenden Verkehrspflichten keine Gedanken gemacht haben müssen (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 356).

  • BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82

    Rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; Gefährlich; Gefährlichkeit; Vorsatz;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17
    Dabei kann aus einem gefährlichen Verstoß gegen Straßenverkehrspflichten auch auf Rücksichtslosigkeit geschlossen werden, wenn dem Täter nicht nur die die Gefährlichkeit begründenden Umstände bekannt, sondern ihm auch die Gefährlichkeit der Situation bewusst gewesen war (vgl. dazu BayObLG, Urt. v. 5.11.1982 - RReg. 1 St 311/28, VRS 64, 123, 124f).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17
    Zwar tragen die Feststellungen des Amtsgerichts für sich betrachtet die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, doch steht diese zum Vorwurf der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit, so dass sich die Aufhebung auch auf die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und die ihr zugrunde liegenden Feststellungen zu erstrecken hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.09.2011 - 3 StR 231/11, BGHSt 57, 14 - 24, juris Rz. 25 m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl. 2017, § 353 Rn. 7a).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 9/21

    Straßenverkehrsgefährdung: Vorliegen einer groben Verkehrswidrigkeit; Vorwurf der

    Der äußere Tathergang stellt das wichtigste und oftmals ausschlaggebende Entscheidungskriterium bei der Prüfung des Merkmals dar (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 8.8.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17, BeckRS 2017, 123173 Rn. 9; Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 315c Rn. 28 m.w.N.), auch wenn Rücksichtslosigkeit nicht allein aus dem äußeren Tatgeschehen hergeleitet werden darf (KG a.a.O.; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • LG Freiburg, 11.11.2020 - 17 Ns 510 Js 17581/20

    Wer vom Beschleunigungsstreifen in einem Zug auf die Überholspur wechselt,

    Ob der Angeklagte rücksichtslos gehandelt hat, ist unter besonderer Berücksichtigung des äußeren Tatgeschehens zu beurteilen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 -, Rn. 13, juris).

    Eine lediglich auf menschlichem Versagen beruhende falsche Beurteilung der Verkehrslage genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354, 357; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 -, Rn. 16, juris).

  • LG Freiburg, 11.11.2020 - 17 Ns 64/20

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Spurwechsel vom Beschleunigungsstreifen

    Ob der Angeklagte rücksichtslos gehandelt hat, ist unter besonderer Berücksichtigung des äußeren Tatgeschehens zu beurteilen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 -, Rn. 13, juris).

    Eine lediglich auf menschlichem Versagen beruhende falsche Beurteilung der Verkehrslage genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354, 357; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 -, Rn. 16, juris).

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