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   OLG Stuttgart, 08.10.2014 - 4 U 149/12   

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https://dejure.org/2014,39593
OLG Stuttgart, 08.10.2014 - 4 U 149/12 (https://dejure.org/2014,39593)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.10.2014 - 4 U 149/12 (https://dejure.org/2014,39593)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 4 U 149/12 (https://dejure.org/2014,39593)
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  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2014 - 4 U 149/12
    Auf die vom erkennenden Senat zugelassene Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. Mai 2014 (VIII ZR 94/13, juris) das Urteil vom 20. März 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2014 (VIII ZR 94/13) verwiesen.

    Im Ausgangspunkt steht dem Kläger nach dem in der vorliegenden Sache ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs wegen des falschen Einbaus und der Fehlfunktion der Einparkhilfe und des von ihm erklärten Rücktritts vom Kaufvertrag über den Neuwagen ein Anspruch auf Rückgewähr des gezahlten Kaufpreises von 29.953 EUR nach § 437 Nr. 2, §§ 440, 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 348 BGB zu; der Rücktritt ist nicht gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, juris Rn. 12 ff., 52).

  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2014 - 4 U 149/12
    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger kann wegen des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu führen, dass dieser mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. August 1997 - 5 W 21/97, juris; OLGR Rostock 2006, 782 mwN; MöKoZPO/Lindacher, 4. Aufl., § 91a Rn. 60; Zöller/Vollkommer, aaO Rn. 25 a.E. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, juris Rn. 11 mwN).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1997 - 5 W 21/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2014 - 4 U 149/12
    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger kann wegen des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu führen, dass dieser mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. August 1997 - 5 W 21/97, juris; OLGR Rostock 2006, 782 mwN; MöKoZPO/Lindacher, 4. Aufl., § 91a Rn. 60; Zöller/Vollkommer, aaO Rn. 25 a.E. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.10.2014 - 4 U 149/12
    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger kann wegen des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu führen, dass dieser mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. August 1997 - 5 W 21/97, juris; OLGR Rostock 2006, 782 mwN; MöKoZPO/Lindacher, 4. Aufl., § 91a Rn. 60; Zöller/Vollkommer, aaO Rn. 25 a.E. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, juris Rn. 11 mwN).
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