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   OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17   

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https://dejure.org/2018,50316
OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17 (https://dejure.org/2018,50316)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2018 - 1 Not 2/17 (https://dejure.org/2018,50316)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2018 - 1 Not 2/17 (https://dejure.org/2018,50316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 1 S 1 BNotO, § 93 Abs 1 S 2 BNotO, § 95 BNotO, § 97 Abs 1 S 1 BNotO, § 54a BeurkG
    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der Vorlagepflicht herausgegebenen Akten; Bindungswirkung eines Strafurteils; Grenzen bei der Gebührenbemessung; Verstoß gegen eine Verwahrungsanweisung in einem Grundstücksgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BNotO § 95 ; BNotO § 97 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen der Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Der Angeklagte wurde insoweit in dem schriftlichen Prüfungsbericht vorn 12.12.2005 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.05.2005 - V ZB 40/2005 ZNotP 9/2005 - im Hinblick auf die Abrechnung von Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO ausgeführt habe, dass die Wertermittlung des Gegenstandswertes im Rahmen von § 30 Abs. 1 KostO zu erfolgen habe.

    Das Landgericht stütze sich rechtsfehlerhaft auf das hier nicht einschlägige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05.

    Das Strafurteil konnte sich dabei auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2005 - V ZB 40/05 - stützen.

  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14

    Amtspflichtverletzungen eines Notars: Widersprüchliche Maklercourtageklauseln;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    (BGH vom 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14 -, BGHZ 203, 280-296, Rn. 52; vom 8.11.2013 - NotSt (B) 1/13 -, Rn. 10, juris).

    Verstöße gegen § 17 Abs. 1 BNotO stellen selbst dann ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, wenn der Notar über einen langen Zeitraum und in einer großen Zahl von Fällen zu Gunsten von Schuldnern aus dem Immobiliensektor auf die Gebührenerhebung verzichtet oder diese unangemessen verzögert hat (BGH vom 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14).

  • OLG Köln, 21.06.2000 - 2 X (Not) 8/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    (OLG Düsseldorf vom 6.7.1995 - 10 W 41/95; OLG Köln vom 21.6.2000 - 2 X (Not) 8/99; OLG Hamm vom 5.6.2012 - 15 W 246/11; OLG Frankfurt vom 26.1.2006 - 20 W 61/05; OLG K. vom 2.12.2005 - 14 Wx 47/04; Rohs/Wedewer-Waldner, KostO.

    Verstößt der Notar dagegen, liegt darin ein Dienstvergehen (OLG Köln vom 21. Juni 2000 - 2 X (Not) 8/99 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Aus der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - folge, dass der Beklagte wegen des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit nicht verpflichtet gewesen sei, gegenüber der Aufsichtsbehörde mögliche Dienstvergehen zu offenbaren.

    Der vom Beklagten angeführte Beschluss des OVG Lüneburg vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • LG Karlsruhe, 27.11.2014 - Kls 92 Js 3736/13

    Pforzheimer Notar zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Mit Urteil des Landgerichts K. - auswärtige Strafkammer P. - vom 27.11.2014 - KLs 92 Js 3736/13, 16 AK 15/13 - wurde der Beklagte wegen Gebührenüberhebung in 1678 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Der dem Vorwurf zugrundeliegende Sachverhalt steht aufgrund des Strafurteils des Landgerichts K. vom 27.11.2014 - KLs 92 Js 3736/13, 16 AK 15/13 - fest, das im Umfang der Zurückweisung der Revision durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2015 - 1 StR 164/15 - Rechtskraft erlangt hat und damit gemäß § 57 BDG im Disziplinarverfahren bindend ist.

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Soweit das Landgericht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2010 - 2 BvL 13/07 - verneint habe, beziehe sich diese Entscheidung ausschließlich auf das Steuerrecht und könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, zumal die strengen Anforderungen an eine Weitergabe von Informationen nach § 30 AO gerade nicht erfüllt seien.

    Wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07 - ausgeführt hat, betreffen gesetzliche Vorlagepflichten den Kern der grundgesetzlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit auch dann nicht, wenn die vorzulegenden Unterlagen auch zur Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen, soweit solche Mitwirkungspflichten zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind.

  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99

    Auslegung einer Hinterlegungsanweisung durch den Notar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Der Notar darf sich grundsätzlich auch dann nicht über den Wortlaut einer ihm erteilten Weisung hinwegsetzen, wenn er meint, nach dem zu vollziehenden Vertrag sei die wörtliche Befolgung der Weisung nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 2/14 -, Rn. 17; vom 10. Februar 2000 - IX ZR 41/99 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    (OLG Düsseldorf vom 6.7.1995 - 10 W 41/95; OLG Köln vom 21.6.2000 - 2 X (Not) 8/99; OLG Hamm vom 5.6.2012 - 15 W 246/11; OLG Frankfurt vom 26.1.2006 - 20 W 61/05; OLG K. vom 2.12.2005 - 14 Wx 47/04; Rohs/Wedewer-Waldner, KostO.
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15

    Berichtigung des Urteils durch das Revisionsgericht (Zählfehler)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Der dem Vorwurf zugrundeliegende Sachverhalt steht aufgrund des Strafurteils des Landgerichts K. vom 27.11.2014 - KLs 92 Js 3736/13, 16 AK 15/13 - fest, das im Umfang der Zurückweisung der Revision durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2015 - 1 StR 164/15 - Rechtskraft erlangt hat und damit gemäß § 57 BDG im Disziplinarverfahren bindend ist.
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 793/68

    Nichtigkeit eines Maklervertrags wegen Sittenwidrigkeit und Wuchers - Pflicht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
    Der Beklagte macht zu Recht geltend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit einer mit einem Makler getroffenen Mehrerlösvereinbarung nicht allein aus dem Vergleich zwischen dem Mehrerlös und der üblichen Maklerprovision abgeleitet werden können, sondern weitere Anhaltspunkte für ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hinzukommen müssen (BGH vom 16.4.1969 - IV ZR 784/68; vom 25.6.1969 - IV ZR 793/68; vom 16.2.1994 - IV ZR 35/93).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93

    Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot für einen Notar durch die

  • OLG Celle, 11.10.2000 - Not 26/00
  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 8/14

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verwertung angeblich rechtswidrig

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

  • BGH, 16.04.1969 - IV ZR 784/68

    Zahlung einer Vermittlungsprovision an einen Makler - Verkauf eines Grundstücks -

  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05

    Notargebühren für die Überwachung der Umschreibungsreife

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1995 - 10 W 41/95

    Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 2/14

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verletzung der Pflicht zur Abstimmung mit

  • BGH, 08.11.2013 - NotSt (B) 1/13

    Notaramt: Vorläufige Amtsenthebung wegen gestalterischer Vorkehrungen für

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14

    Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer

  • OLG Hamm, 05.06.2012 - 15 W 246/11

    Ermessen des Notars bei der Ausfüllung des Bewertungsrahmens für die Bemessung

  • BGH, 28.07.2008 - NotSt (B) 1/08

    Voraussetzungen der vorläufigen Amtsenthebung eines Notars

  • BVerwG, 18.09.2017 - 2 B 14.17

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im

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