Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Bürgschaft der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Hauptschuldner zusammenlebenden Partnerin
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wirksamkeit der Bürgschaftsübernahme
- Justiz Baden-Württemberg
§ 138 BGB, § 765 BGB
Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Wirksamkeit von Bürgschaftsverträgen unter Berücksichtigung vorangegangener Bürgschaftsverträge zwischen der Bank und der Lebensgefährtin des Hauptschuldners - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765 Abs. 1; BGB § 138 Abs. 1
Wirksamkeit der Bürgschaft der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Hauptschuldner zusammenlebenden Partnerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.12.2012 - 21 O 297/12
- OLG Stuttgart, 05.03.2013 - 9 U 7/13
- OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
- BGH, 01.04.2014 - XI ZR 276/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
Denn gerade daraus, dass sich die Klägerin - wie die Beklagte zu Recht ausgeführt hat - offensichtlich infolge der von der Beklagten zitierten AGB-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Änderungen des Umfanges der Hauptschuld (BGH, Urteile vom 18.05.2005, Az. IX ZR 108/94, zit. nach juris, Rn. 18 ff. = BGHZ 130, 19, …sowie vom 02.07.1998, Az. IX ZR 255/97, zit. nach juris, Rn. 16 f. = NJW 1998, 2815) mit jeweils neuen Bürgschaften absicherte, ist zu schließen, dass sie damit - für die Beklagte ersichtlich - etwaige Unwirksamkeitsgründe beseitigen und somit neue Verträge schließen wollte. - BGH, 02.07.1998 - IX ZR 255/97
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
Denn gerade daraus, dass sich die Klägerin - wie die Beklagte zu Recht ausgeführt hat - offensichtlich infolge der von der Beklagten zitierten AGB-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Änderungen des Umfanges der Hauptschuld (…BGH, Urteile vom 18.05.2005, Az. IX ZR 108/94, zit. nach juris, Rn. 18 ff. = BGHZ 130, 19, sowie vom 02.07.1998, Az. IX ZR 255/97, zit. nach juris, Rn. 16 f. = NJW 1998, 2815) mit jeweils neuen Bürgschaften absicherte, ist zu schließen, dass sie damit - für die Beklagte ersichtlich - etwaige Unwirksamkeitsgründe beseitigen und somit neue Verträge schließen wollte. - BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04
Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
Er sei vielmehr von einer bestehenden Verbindlichkeit ausgegangen (BGH, Urteil vom 27.09.2005, Az. XI ZR 79/04, zit. nach juris, Rn. 21 ff.).