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   OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13   

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https://dejure.org/2013,48332
OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13 (https://dejure.org/2013,48332)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.2013 - 9 U 7/13 (https://dejure.org/2013,48332)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 2013 - 9 U 7/13 (https://dejure.org/2013,48332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Bürgschaft der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Hauptschuldner zusammenlebenden Partnerin

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit der Bürgschaftsübernahme

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 BGB, § 765 BGB
    Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Wirksamkeit von Bürgschaftsverträgen unter Berücksichtigung vorangegangener Bürgschaftsverträge zwischen der Bank und der Lebensgefährtin des Hauptschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 Abs. 1; BGB § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit der Bürgschaft der in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Hauptschuldner zusammenlebenden Partnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
    Denn gerade daraus, dass sich die Klägerin - wie die Beklagte zu Recht ausgeführt hat - offensichtlich infolge der von der Beklagten zitierten AGB-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Änderungen des Umfanges der Hauptschuld (BGH, Urteile vom 18.05.2005, Az. IX ZR 108/94, zit. nach juris, Rn. 18 ff. = BGHZ 130, 19, sowie vom 02.07.1998, Az. IX ZR 255/97, zit. nach juris, Rn. 16 f. = NJW 1998, 2815) mit jeweils neuen Bürgschaften absicherte, ist zu schließen, dass sie damit - für die Beklagte ersichtlich - etwaige Unwirksamkeitsgründe beseitigen und somit neue Verträge schließen wollte.
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 255/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
    Denn gerade daraus, dass sich die Klägerin - wie die Beklagte zu Recht ausgeführt hat - offensichtlich infolge der von der Beklagten zitierten AGB-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Änderungen des Umfanges der Hauptschuld (BGH, Urteile vom 18.05.2005, Az. IX ZR 108/94, zit. nach juris, Rn. 18 ff. = BGHZ 130, 19, sowie vom 02.07.1998, Az. IX ZR 255/97, zit. nach juris, Rn. 16 f. = NJW 1998, 2815) mit jeweils neuen Bürgschaften absicherte, ist zu schließen, dass sie damit - für die Beklagte ersichtlich - etwaige Unwirksamkeitsgründe beseitigen und somit neue Verträge schließen wollte.
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 9 U 7/13
    Er sei vielmehr von einer bestehenden Verbindlichkeit ausgegangen (BGH, Urteil vom 27.09.2005, Az. XI ZR 79/04, zit. nach juris, Rn. 21 ff.).
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