Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53909
OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18 (https://dejure.org/2019,53909)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.2019 - 13 U 273/18 (https://dejure.org/2019,53909)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 13 U 273/18 (https://dejure.org/2019,53909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • RA Kotz

    Zwangsverwaltung Hausgrundstück - Zahlung durch Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schuldbefreiende Wirkung der Leistung eines Drittschuldners im Rahmen einer Zwangsverwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schuldbefreiende Zahlung bei Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drittschuldner zahlt bei Kenntnis der Beschlagnahme nicht schuldbefreiend (IVR 2020, 91)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Berechnung des Zeitrahmens nach § 1123 Abs. 2 Satz 2 BGB (IVR 2020, 92)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18
    Dass diese Auftragsweiterleitung vor Kenntniserlangung von der Zwangsverwaltung erfolgte, hat die Beklagte nicht konkret dargelegt, weswegen es nicht darauf ankommt, ob der Gläubigerschutz im Rahmen der Zwangsverwaltung ebenso stärker zu gewichten ist wie im Insolvenzverfahren, in welchem abweichend vom Regelfall, sofern nach der Eröffnung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet wurde, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, der Leistende nicht befreit wird, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 16.07.2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 bis 92).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Mietzins für eine unbewegliche Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18
    Zwar gilt im Rahmen der Zwangsverwaltung wie vom Landgericht angenommen § 1124 BGB (BGH, Urteil vom 09.06.2005 - IX ZR 160/04, BGHZ 163, 201 bis 209, juris Rn. 11 m.w.N.), nicht jedoch § 57 b ZVG und damit auch nicht § 566 c BGB , weil § 57 b ZVG nicht zu den nach § 146 Abs. 1 ZVG auf die Zwangsverwaltung anzuwendenden Vorschriften gehört (vgl. etwa Keller in Böttcher, ZVG , 6. Aufl. 2016, § 146 Rn. 26).
  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZR 118/96

    Berufen des Schuldners auf Unkenntnis von einer Forderungsabtretung; Auslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18
    Nachdem der Zugang einer Mitteilung über die Anordnung der Zwangsverwaltung wie der Zugang einer Abtretungsanzeige die Vermutung begründet, dass der Empfänger Kenntnis von ihr erlangt hat, hätte es der Beklagten oblegen, Umstände darzutun, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass sie dennoch die maßgebliche positive Kenntnis von der Beschlagnahme bei der Vornahme der Leistungshandlung nicht hatte (BGH, Urteil vom 05.03.1997 - VIII ZR 118/96, BGHZ 135, 39 bis 48, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88

    Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 13 U 273/18
    Ebenso zutreffend ging das Landgericht davon aus, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt nicht der Eintritt des Leistungserfolgs beim Gläubiger, sondern die Vornahme der Leistungshandlung durch den Drittschuldner ist und der Drittschuldner, wenn er in Unkenntnis der Beschlagnahme die zur Erfüllung notwendige Leistungshandlung vorgenommen hat, nach Kenntniserlangung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Eintritt des Leistungserfolgs durch aktives Handeln zu verhindern (BGH, Urteil vom 27.10.1988 - IX ZR 27/88, BGHZ 105, 358 bis 362, juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht