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   OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09   

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https://dejure.org/2011,101743
OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09 (https://dejure.org/2011,101743)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.06.2011 - 13 U 26/09 (https://dejure.org/2011,101743)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 13 U 26/09 (https://dejure.org/2011,101743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Harmlosigkeitsgrenze bei HWS-Verletzung - posttraumatische Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Harmlosigkeitsgrenze bei einer HWS-Verletzung nach einem Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    Hierfür ist nicht der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen; vielmehr ist die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität nach § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen (BGH VersR 2002, 200; BGHZ 137, 142).

    Anhaltspunkte, dass die Klägerin bereits vor dem Unfall vom 4.4.1998 - etwa aufgrund einer psychischen Veranlagung - besonders schadensanfällig gewesen sei mit der Folge, dass dies bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen wäre (vgl. BGHZ 137, 142), sind von den Beklagten unter Berücksichtigung des Maßstabes des § 287 ZPO nicht nachgewiesen.

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Haftung für Renten- oder Begehrensneurosen nicht besteht, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 1979, 1935; BGHZ 132, 341).

    Das ist freilich nur dann der Fall, wenn das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (Bagatelle) und nicht gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall, weil in einem groben Missverhältnis zu dem Anlass stehend, schlechterdings nicht mehr verständlich ist (BGHZ 132, 341).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Verletzungsfolgen des Erstunfalls im Zeitpunkt des zweiten Unfalls bereits ausgeheilt waren und deshalb der zweite Unfall allein zu den nunmehr vorhandenen Schäden geführt hat oder ob sie noch nicht ausgeheilt waren (BGH NJW 2004, 1945).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    Die Auffassung, dass eine "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer lediglich geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung nicht anzuerkennen sei, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt (BGH VersR 2003, 474; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1318).
  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    Hierfür ist nicht der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen; vielmehr ist die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität nach § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen (BGH VersR 2002, 200; BGHZ 137, 142).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 924/03

    Entscheidung über die Höhe des dem Grunde nach bestehenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    Die Auffassung, dass eine "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer lediglich geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung nicht anzuerkennen sei, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt (BGH VersR 2003, 474; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1318).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 13 U 26/09
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Haftung für Renten- oder Begehrensneurosen nicht besteht, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 1979, 1935; BGHZ 132, 341).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2018 - 1 U 67/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - Bemessung Schmerzensgeld - Anpassungsstörung

    Nummer 37.2872: 10.000,00 EUR bei Depression, Ängsten und Panikattacken als Folge einer 14 Jahre vorausgegangenen Unfallverletzung (Oberschenkelfraktur mit Schädel-Hirn-Trauma), für die bereits ein Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR zuerkannt war, OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Juni 2011, 13 U 26/09, Lfd.
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