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   OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06   

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https://dejure.org/2007,32311
OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06 (https://dejure.org/2007,32311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.10.2007 - 10 U 267/06 (https://dejure.org/2007,32311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 10 U 267/06 (https://dejure.org/2007,32311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbraucherdarlehensvertrag: Gewährung eines Darlehens durch einen Unternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens unter Berücksichtigung einer krassen finanziellen Überforderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1995 - 17 U 191/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
    Umstritten ist, ob bereits mit einer erstmaligen oder gelegentlichen Kreditgewährung ein Unternehmer zum Kreditgeber im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB wird (dafür Staudinger/Kessal-Wulf, a.a.O., Rdnr. 10 mit Nachweis weiterer Kommentarliteratur; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 759 f hinsichtlich des gelegentlichen Verkaufs gebrauchten Gerätes seines Betriebs durch einen Gewerbetreibenden).

    Die Rechtsfrage, ob eine einmalige oder nur gelegentliche Kreditgewährung von dem Anwendungsbereich des § 491 Abs. 1 BGB erfasst wird (s.o. II. 1.a)), ist von grundsätzlicher Bedeutung und erfordert im Hinblick auf das der hier vertretenen Ansicht entgegenstehende Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.02.1995 (NJW-RR 1996, 759 f) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine höchstrichterliche Entscheidung.

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 431 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 2003, 2742 ff, Juris Rnr. 12 m.w.N.; NJW 1997, 3169 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 1996, 2156 ff, Juris, Rnr. 12, 13) ist das Verbraucherkreditgesetz und sind somit ebenfalls die im wesentlichen gleichlautenden §§ 491 ff BGB auf Mithaftungsübernahmevereinbarungen grundsätzlich entsprechend anzuwenden.

    Von der Verbrauchereigenschaft des Kreditnehmers hängt die entsprechende Anwendung der Vorschriften der §§ 491 ff nicht ab (BGH NJW 1996, 2156 ff, Juris, Rnr. 17).

  • BGH, 24.06.2003 - XI ZR 100/02

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf wohnungsbaufördernde Darlehen der öffentlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 431 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 2003, 2742 ff, Juris Rnr. 12 m.w.N.; NJW 1997, 3169 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 1996, 2156 ff, Juris, Rnr. 12, 13) ist das Verbraucherkreditgesetz und sind somit ebenfalls die im wesentlichen gleichlautenden §§ 491 ff BGB auf Mithaftungsübernahmevereinbarungen grundsätzlich entsprechend anzuwenden.

    Bei einem Schuldbeitritt ist diesbezüglich nicht auf den Empfang oder die Inanspruchnahme des Darlehens durch den Hauptschuldner, sondern durch den Mithaftenden abzustellen (BGH NJW 2003, 2742 ff, Juris, Rnr. 24).

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Vertrages vom ... 2002, wonach der vorangegangene Vertrag für "hinfällig" erklärt wurde, sondern vor allem daraus, dass damit ein neues, über den bisherigen Kredit der Höhe nach hinausgehendes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wurde (BGH WM 1997, 2353 ff, Juris, Rnr. 25; Staudinger/Bittner, BGB, 2004 § 492 Rdnr. 20, 30 m. w. N.).
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 431 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 2003, 2742 ff, Juris Rnr. 12 m.w.N.; NJW 1997, 3169 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 1996, 2156 ff, Juris, Rnr. 12, 13) ist das Verbraucherkreditgesetz und sind somit ebenfalls die im wesentlichen gleichlautenden §§ 491 ff BGB auf Mithaftungsübernahmevereinbarungen grundsätzlich entsprechend anzuwenden.
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.2007 - 10 U 267/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 431 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 2003, 2742 ff, Juris Rnr. 12 m.w.N.; NJW 1997, 3169 ff, Juris, Rnr. 12; NJW 1996, 2156 ff, Juris, Rnr. 12, 13) ist das Verbraucherkreditgesetz und sind somit ebenfalls die im wesentlichen gleichlautenden §§ 491 ff BGB auf Mithaftungsübernahmevereinbarungen grundsätzlich entsprechend anzuwenden.
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