Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.12.2016 - 9 W 60/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung bei Untertauchen des Schuldners im Ausland
- Justiz Baden-Württemberg
§ 195 aF BGB, § 197 aF BGB, § 242 BGB
Geltendmachung der Verjährungseinrede gegen Zinsforderungen bei bewusster Vereitelung der Anspruchsbefriedigung durch Umzug ins Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung bei Untertauchen des Schuldners im Ausland
- rechtsportal.de
BGB § 195 a.F.; BGB § 197 a.F.; BGB § 242
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung bei Untertauchen des Schuldners im Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 07.11.2016 - 6 O 268/16
- OLG Stuttgart, 09.12.2016 - 9 W 60/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12
Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2016 - 9 W 60/16
Erreicht ein Schuldner objektiv durch sein Verhalten, dass der Gläubiger ihm gegenüber verjährungsunterbrechende oder -hemmende Maßnahmen nicht ergreifen kann, kommt die Treuwidrigkeit der Erhebung der Verjährungseinrede in Betracht (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12 -, Rn. 15, juris). - BGH, 16.04.2014 - IV ZR 153/13
Gebäudeversicherung: Verjährung von Prämienansprüchen aus …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2016 - 9 W 60/16
Dies gilt insbesondere auch für die kenntnisunabhängige Verjährung von Zinsen gemäß § 197 BGB a.F., die nach dem 01.01.2002 fällig geworden sind, da insoweit allein maßgeblich ist, dass sie zum 01.01.2002 bereits bestanden haben (BGH, Urteil vom 16. April 2014 - IV ZR 153/13 -, juris). - BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03
Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2016 - 9 W 60/16
Widersprüchliches Verhalten ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 -, Rn. 22, juris). - BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11
Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen: …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.12.2016 - 9 W 60/16
Zutreffend hat das Landgericht dabei erkannt, dass diese nicht zum 01.01.2002 begonnen hat, weil eine vor Inkrafttreten des neuen Verjährungsrechts verloren gegangene Kenntnis von der Anschrift des Schuldners den Beginn der Verjährungsfrist bis zur Wiedererlangung der Kenntnis hindert (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 192/11 -, juris).