Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.04.2008 - 13 U 139/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3152
OLG Stuttgart, 10.04.2008 - 13 U 139/07 (https://dejure.org/2008,3152)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2008 - 13 U 139/07 (https://dejure.org/2008,3152)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2008 - 13 U 139/07 (https://dejure.org/2008,3152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vermieterpfandrecht: Pflicht zur Herausgabe von dem Pfandrecht unterliegenden Gegenständen wegen Nichtverwertung bzw. Entfernung von der Mietsache

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Herausgabepflicht von Gegenständen an den Mieter seitens des von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machenden Vermieters ohne sofortige Verwertung der Gegenstände; Fortbestehen des Vermieterpfandrechts bei Entfernung von Gegenständen von der Mietsache ...

  • Judicialis

    BGB § 562; ; BGB § 562 a; ; BGHZ § 37; ; BGHZ § 101

  • ra.de
  • RA Kotz

    Vermieterpfandrecht - Wirkung und Umfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 562; BGB § 562a
    Keine Verwirkung des Vermieterpfandrechts bei nicht sofortiger Verwertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieterpfandrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vermieterpfandrecht: Vermieter darf dem Pfandrecht unterliegende Gegenstände vom Grundstück entfernen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vermieterpfandrecht: Vermieter darf dem Pfandrecht unterliegende Gegenstände vom Grundstück entfernen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann erlischt das Vermieterpfandrecht? (IMR 2008, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 679
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2008 - 13 U 139/07
    Durch die Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Lauf der Verjährungsfrist für den Wegnahmeduldungsanspruch nach § 539 Abs. 2 BGB nicht gehemmt (BGHZ 101, 37), sodass sich die Klägerin, soweit es um Einrichtungen im Sinne von § 539 Abs. 2 BGB geht, zu Recht auf die Einrede der Verjährung beruft.
  • OLG Dresden, 13.02.2019 - 5 U 1366/18

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Herausgabeklage

    Ihr dürften nur die Ansprüche aus dem bezüglich des Vermieterpfandrechtes gemäß § 1257 BGB entsprechend anwendbaren § 1217 BGB zugestanden haben (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008, 13 U 139/07, BeckRS 2008, 10979; Geldmacher in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 1. Aufl., § 562 Rn. 115; Mössner/Tiedemann in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Auflage, Stand: 21.02.2018, § 562 Rn. 47), welche sie vorliegend nicht gegenüber der Beklagten zu 1) geltend macht.
  • OLG Bremen, 18.07.2013 - 5 U 7/13

    Mietrecht; Erlöschen des Vermieterpfandrechts; Verbringen von Sachen des Mieters

    Dagegen wird allerdings auch die Auffassung vertreten, dass sich das Vermieterpfandrecht nur auf Gegenstände erstrecke, die sich noch auf dem vermieteten Grundstück befinden (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2008 - 13 U 139/07, juris, Tz. 11; Staudinger/Emmerich, BGB, 562a Rn. 4; Blank/Börstinghaus, Miete, 562a Rn. 3; Ehlert, in: BeckOK, BGB, § 562a Rn. 4).
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