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   OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15   

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https://dejure.org/2016,50708
OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15 (https://dejure.org/2016,50708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.05.2016 - 10 U 51/15 (https://dejure.org/2016,50708)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 10 U 51/15 (https://dejure.org/2016,50708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Werklohn im Rahmen eines VOB/B-Vertrages; Anforderungen an den Sachvortrag bei Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 631 Abs 1 BGB, § 2 Nr 5 VOB/B, § 14 VOB/B
    Werklohnklage aus VOB-Vertrag: Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei einer Abrechnung nach Einheitspreisen; Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Werklohn im Rahmen eines VOB/B -Vertrages; Anforderungen an den Sachvortrag bei Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; VOB/B § 2 Nr. 5 ; VOB/B § 14
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Werklohn im Rahmen eines VOB/B -Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber kürzt Rechnung: Auftragnehmer muss Richtigkeit des Aufmaßes beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abrechnung nach Einheitspreisen - und die Darlegungs- und Beweislast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung für eine geänderte Leistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kürzt Rechnung: Auftragnehmer muss Richtigkeit des Aufmaßes beweisen! (IBR 2017, 182)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    An dem erforderlichen haftungsrechtlichen Zusammenhang zwischen Vertragsverletzung und Schadensherbeiführung durch einen Vergleich fehlt es nur dann, wenn der Geschädigte durch den Abschluss des Vergleichs in ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingegriffen und eine weitere Ursache gesetzt hat, die den Schaden endgültig herbeiführte (vgl. BGH Urteil vom 21.05.1992 - I ZR 175/90, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94

    Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    Zwar ist zutreffend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer modifizierten Auftragsbestätigung in der widerspruchslosen Entgegennahme der Vertragsleistung eine stillschweigende Annahme des geänderten Antrags insbesondere dann gesehen werden kann, wenn die Gegenseite vorher deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie nur unter ihren Bedingungen zur Leistung bereit ist (BGH Urteil vom 22.03.1995 - VIII ZR 20/94, Juris Rn. 17).
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 213/95

    Reichweite revisionsrechtlicher Beurteilung der dem Tatrichter vorbehaltenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    Die Regel des § 154 Abs. 2 BGB ist - selbst bei konstitutiver Schriftformabrede - nicht anwendbar, wenn die Parteien den nur mündlich geschlossenen Vertrag einverständlich durchführen (BGH Urteil vom 27.01.1997 - II ZR 213/95, Juris Rn. 18).
  • BGH, 01.04.1993 - VII ZR 22/92

    Darlegungslast bei Anwendung des Vertragsgesetzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    Der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrags lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei zu sein hat (BGH Urteil vom 01.04.1993 - VII ZR 22/92, juris Rn. 30; Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflg., 18. Teil Rn. 8).
  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 142/12

    Vergütungsklage aus VOB-Vertrag: Bindungswirkung der Berechnung des neuen Preises

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    α) Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt auf der von den Parteien vorausgesetzten Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird (BGH Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 142/12, Juris Rn. 16).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    %(1) Für den Umfang der erbrachten Leistungen ist grundsätzlich der Unternehmer darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 202/04, Rn 10).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13

    Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.05.2016 - 10 U 51/15
    Macht der Auftragnehmer eine geänderte Vergütung geltend, so muss er im Streitfall die Urkalkulation offenlegen (Kniffka a.a.O.; OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 21/13, Juris Rn. 109).
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