Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09   

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OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09 (https://dejure.org/2010,4377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2010 - 7 U 179/09 (https://dejure.org/2010,4377)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 7 U 179/09 (https://dejure.org/2010,4377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die versicherungsrechtliche Vorschrift über die Klageausschlussfrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe in einem Verfahren nach dem VVG

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 12 Abs. 3; ZPO § 127 Abs. 2
    Die Klagefrist verkürzt nicht die Beschwerdefrist im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3 a.F.; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3
    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe in einem Verfahren nach dem VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verschweigen von Bagatellerkrankungen unerheblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verschweigen von Bagatellerkrankungen unerheblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Ein PKH-Antrag ist grundsätzlich geeignet, die Frist gemäß § 12 Abs. 3 VVG a. F. zu wahren (BGH VersR 2006, 57 ff.; BGHZ 98, 295 ff.).

    Der unbemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zur bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig erschwert werden (BGHZ 98, 295 ff. [Rn. 22 ff.: Aufgabe der früheren Rechtsprechung]; BVerfGE 2, 336 ff; BVerfGE 9, 124 ff.; BVerfGE 10, 264 ff.).

    Dabei entspricht die Frist von zwei Wochen in Anlehnung an den Rechtsgedanken von § 234 Abs. 1 ZPO dem Zeitraum, den ein Rechtsanwalt bei angemessener Sachbehandlung für eine ordnungsgemäße Prozessführung benötigt (BGH VersR 1990, 882 f.; BGHZ 98, 295 ff. [Rn. 23 ff.]).

    Bereits der Bundesgerichtshof hat indes in seinem Urteil vom 01.10.1986 mit eingehender Begründung entschieden, dass die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten zur Vermeidung von unzulässigen Erschwernissen für einen effektiven Rechtsschutz für Prozesskostenhilfe beantragende Parteien weitgehend anzugleichen sind (BGHZ 98, 295 ff. [Rn. 24]).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22.10.2004 zur Auslegung des § 12 Abs. 3 VVG a. F. selbst bei einer nicht unterschriebenen Klage ausgeführt, dass die genannte versicherungsrechtliche Vorschrift als materiellrechtliche Ausschlussfrist einengend zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sei, um ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer zu gewährleisten (BVerfG VersR 2004, 1585 ff. [Rn. 15 ff.] m.w.N.).

    Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (sub 1 c aa) hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 22.10.2004 diesen Grundsatz bekräftigt und ergänzend ausgeführt, dass § 12 Abs. 3 S. 1 VVG a. F. in der Praxis weit zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sei, weil es nicht um prozessrechtlich streng zu handhabende Fristen, sondern lediglich um die Frage gehe, ob ein Versicherungsnehmer eines materiellrechtlichen Anspruchs die zur Erhaltung dieses Anspruchs nach materiellem Anspruch erforderlichen Handlungen rechtzeitig vorgenommen habe (BVerfG VersR 2004, 1585 ff. [Rn. 15 ff., 17]).

    Eine anderweitige Auslegung des § 12 Abs. 3 S. 1 VVG a. F. verletzt nach Auffassung des Senats den Grundsatz des Gebots der Gleichbehandlung der prozesskostenhilfesuchenden Partei im Vergleich zur bemittelten Partei und den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfG VersR 2004, 1585 ff. m.w.N.).

  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Die Rechtsprechung unterscheidet zu Recht nicht zwischen sachlicher Unzuständigkeit gleichgeordneter oder der sachlichen Unzuständigkeit über- und untergeordneter Gerichte (BGH VersR 1978; 313 ff. [Rn. 19]; BGHZ 97, 155 ff.).

    Selbst die im falschen Gerichtszweig erhobene Klage reicht zur Wahrung von materiellrechtlichen Ausschlussfristen aus, wie §§ 17a, 17b GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 83 VwGO und § 98 SGG zu entnehmen ist (BGHZ 97, 155 ff. [Rn. 24]: zu materiellrechtlichen Ausschlussfristen; OLG Dresden, VersR 2003, 93 f. [Rn. 14, 16] zu § 12 Abs. 3 VVG: Klageerhebung bei privater Unfallversicherung beim unzuständigen Sozialgericht).

  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Ein PKH-Antrag ist grundsätzlich geeignet, die Frist gemäß § 12 Abs. 3 VVG a. F. zu wahren (BGH VersR 2006, 57 ff.; BGHZ 98, 295 ff.).

    Das Gesuch der Klägerin war auch vollständig, denn auch die Erklärung der Klägerin über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse lagen am 30.04.2007 vor (vgl. BGH VersR 2006, 57 ff.).

  • OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09

    Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    § 12 Abs. 3 VVG a. F. kann keine Verkürzung der Beschwerdefrist im PKH-Bewilligungsverfahren (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) zu Lasten der bedürftigen Partei entnommen werden (Abweichung von OLG Nürnberg, Urt. 18.01.2010, 8 U 791/09 und OLG Celle, VersR 2006, 101).

    Der divergierenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG Nürnberg, Urteil vom 18.01.2010 - 8 U 791/09 [Bl. 381 ff.]) folgt der Senat nicht.

  • OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    § 12 Abs. 3 VVG a. F. kann keine Verkürzung der Beschwerdefrist im PKH-Bewilligungsverfahren (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) zu Lasten der bedürftigen Partei entnommen werden (Abweichung von OLG Nürnberg, Urt. 18.01.2010, 8 U 791/09 und OLG Celle, VersR 2006, 101).

    Die Begründung der PKH-Beschwerde binnen zwei Wochen und damit inzident auch die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die PKH versagenden Beschluss, fordert auch unter Geltung neuen Prozessrechts das Oberlandesgericht Celle, auf das sich das Oberlandesgericht Nürnberg beruft (OLG Celle, VersR 2006, 101).

  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden, auch wenn der Agent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGH VersR 2008, 765 ff.; BGHZ 102, 194 ff.; BGH NVersZ 2002, 60 ff.; BGH NJW 1992, 828 ff.).

    Das setzt allerdings die Feststellung voraus, dass der Versicherungsnehmer auf die Angaben des Agenten nicht vertraut, sondern im Bewusstsein der Anzeigeobliegenheit erkennt und billigt, dass der Versicherer durch das Vorgehen des Agenten über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst wird und er deshalb - im Einvernehmen mit dem Versicherungsagenten - will, dass die betreffende Erkrankung im Antragsformular unerwähnt bleibt (BGH VersR 2008, 765 ff. m.w.N.).

  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Ein Ausscheiden aus dem Berufsleben allein aufgrund Zeitablaufs kann nur in Betracht gezogen werden, wenn die tatsächliche Berufsausübung des Versicherten schon so lange zurückliegt, dass eine Anknüpfung an den früher ausgeübten Beruf auf der Grundlage seiner Ausbildung und aufgrund der im Zuge der früheren Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nicht mehr ohne weiteres möglich ist (BGH VersR 1987, 753 ff.).

    Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit rechtfertigen nicht die Annahme, der Versicherte sei aus dem Berufsleben ausgeschieden (BGH VersR 1987, 753 ff.).

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden, auch wenn der Agent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGH VersR 2008, 765 ff.; BGHZ 102, 194 ff.; BGH NVersZ 2002, 60 ff.; BGH NJW 1992, 828 ff.).

    Denn es geht nicht zu Lasten des künftigen Versicherungsnehmers, wenn der Agent durch einschränkende Bemerkungen zu den Fragen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist (BGH VersR 2001, 1541 ff.).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09
    Der unbemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zur bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig erschwert werden (BGHZ 98, 295 ff. [Rn. 22 ff.: Aufgabe der früheren Rechtsprechung]; BVerfGE 2, 336 ff; BVerfGE 9, 124 ff.; BVerfGE 10, 264 ff.).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96

    Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung;

  • OLG Hamm, 21.06.2000 - 20 U 196/99

    Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

  • OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 7 U 338/20

    Widerrufsbelehrung ohne Hinweis auf Nutzungen

    a) Dabei kann dahinstehen, ob die Erhebung einer (erweiternden) Zwischenfeststellungsklage im zweiten Rechtszug (Berufungsantrag Ziff. 1) § 264 ZPO unterfällt oder an den Voraussetzungen des § 533 ZPO zu messen ist (vgl. Senat, Urteil vom 10.06.2010 - 7 U 179/09 -, VersR 2011, 59, Rn. 64; der BGH hat hierzu im Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 27/06 -, NJW-RR 2008, 262, Rn. 9, nicht Stellung genommen, weil die in der Vorinstanz - OLG Köln - geäußerte Auffassung, die Zwischenfeststellungsklage sei nicht an den Maßstäben des § 533 ZPO zu messen, nicht mit der Revision angreifbar ist), weil auch die Voraussetzungen des § 533 ZPO vorliegend erfüllt sind.
  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 8 U 697/14

    Leistungen aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auch dann, wenn nur eine bloße (vorübergehende) Unterbrechung und keine bewusste (dauernde) Aufgabe der bisherigen Berufstätigkeit gegeben ist, liegt ein relevanter Berufswechsel nicht vor (OLG Stuttgart VersR 2011, 59; insoweit bestätigt durch BGH VersR 2012, 213).
  • LG Dortmund, 23.06.2010 - 2 O 512/07

    Unfallversicherung, Verjährung, Zustellung, "demnächst", Prozeßkostenhilfe,

    Soweit demgegenüber ein Teil der Rechtsprechung ( OLG München, OLG Report 2006, 207; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.6.2010, AZ. : 7 U 179/09 = BeckRS 2010, 16508 ) im Hinblick auf die seit dem 01.01.2002 geltende Fassung des § 127 Abs. 2 ZPO dem sich auf § 167 ZPO berufenden Kläger die Ausschöpfung der Monatsfrist in jedem Fall zubilligen will, so kann dem nicht gefolgt werden.
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