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   OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06   

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OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,19995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,19995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 12 U 192/06 (https://dejure.org/2007,19995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Wertung von Preisnachlässen an nicht vom Auftraggeber bezeichneter Stelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen i.R.e. nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) durchgeführten Ausschreibung für Rohbauarbeiten; Wertung von Preisnachlässen im Vergabeverfahren an nicht vom Auftraggeber bezeichneten ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Mehr wird man bei aller Strenge von ihr selbst nicht verlangen können (vgl. BGH NJW 2007, 428, 429; OLG Karlsruhe, NJW 2005, S. 515, 516; Staudinger-Löwisch, BGB, Neubearbeitung 2004, § 286 Rdnr. 162).

    (2) Die Beklagte hat jedoch für eine etwaige pflichtwidrige falsche Rechtsauskunft ihres Rechtsgutachters über § 278 BGB einzustehen und nicht etwa nur für dessen falsche Auswahl (BGH NJW 2007, 428, 429; OLG Karlsruhe a.a.O.; Staudinger-Löwisch a.a.O. Rdnr. 163).

    Grundsätzlich liegt damit eine Konstellation vor, welche derjenigen vergleichbar ist, die der Entscheidung BGH NJW 2007, S. 428 zugrunde lag, denn entweder wurde der Rat vom jetzigen Beklagtenvertreter in Kenntnis der unklaren Rechtslage gegeben, ohne auf Bedenken hinzuweisen, oder er hat die Unklarheit der Rechtslage nicht gekannt; beides wäre fahrlässig.

    Wenn man den vom BGH ausgesprochenen Satz, der Schuldner dürfe das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage nicht dem Gläubiger zuschieben und sei nur dann entlastet, wenn er mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (NJW 2007, S. 428, 429 m.w.N.), wörtlich nimmt, so hätte die Beklagte in der vorliegenden Konstellation von vornherein keine Chance gehabt, den Vorwurf schuldhaften Verhaltens zu vermeiden, egal wie sie sich entschieden hätte.

    Anders als in den oben zitierten zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geht es hier vorliegend also nicht darum, ob die Beklagte Ansprüche geltend macht oder umgekehrt auf diese vorläufig verzichtet oder umgekehrt als Schuldnerin Forderungen eines Gläubigers nicht befriedigt oder dies unter Vorbehalt tut (worauf der BGH in NJW 2007, 428, 430 f den Schuldner verweist), sondern es liegt eine Situation vor, bei der es nur um die Alternative geht, ob die Beklagte als Schuldnerin der durch die Ausschreibung begründeten vorvertraglichen Pflichten entweder die Interessen bzw. Rechte des einen oder anderen Bieters (Gläubigers) verletzt.

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 21.2.2006 (NJW-RR 2006, S. 963) entschieden habe, hafte ein privater Auftraggeber "wie ein öffentlicher Auftraggeber"; Ersterer könne deshalb keinesfalls schlechter gestellt werden als Letzterer.

    Jedoch bewirkt die wie hier ohne Einschränkung abgegebene Erklärung eines privaten Auftraggebers, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, die gleiche Selbstbindung des Ausschreibenden wie bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand, denn er begründet dann in gleicher Weise einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung dahingehend, dass die Regeln der VOB/A eingehalten werden und das wirtschaftlichste Angebot zwangsläufig zum Zuge kommt (BGH NJW-RR 2006, S. 963, 964; OLG Düsseldorf BauR 1993, S. 597, 598).

    Nach der oben angeführten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2006, S. 963) gilt dies unterschiedslos für private und für öffentliche Auftraggeber im Sinne der §§ 97, 98 GWB.

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Zum einen sind allgemeine Geschäftsbedingungen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2006, S. 1236, 1237 m.w.N.) nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BGH NJW-RR 2006, S. 1236, 1237; BGH NJW 1988, S. 1261, 1262 m.w.N.).

    Dabei ist auch nach dem Sinn und Zweck der Klausel zu fragen (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 5 Rdnr. 7), ebenso ist auch eine "einschränkende" Auslegung von Formularbestimmungen möglich (BGH NJW 1988, S. 1261, 1262).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    a) Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass bei einem dem Vergaberegime der §§ 97ff GWB unterliegenden öffentlichen Auftraggeber spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter zwischen diesem und dem Ausschreibenden ein auf mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis entsteht, das gegenseitige Aufklärungs-, Schutz- und Erhaltungspflichten beinhaltet, zu denen insbesondere die Beachtung der formellen und materiellen Vergabevorschriften in den § 22 bis 25 VOB/A gehört, mit der Folge, dass bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten der Auftraggeber dem dadurch geschädigten Bieter schadenersatzpflichtig ist (etwa BGH NJW 1981, S. 1673 m.w.N. und BGH NJW 2000, S. 661; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 126 GWB Rdnr. 8; Kapellmann/Messerschmidt VOB Teile A und B, 2. Aufl. 2007, § 25 VOB/A (IX. Anhang) Rdnr. 114, 116).

    Obwohl nach den zur "culpa in contrahendo" entwickelten Grundsätzen dieser Schadensersatzanspruch in der Regel nur das negative Interesse (Vertrauensschaden) umfasst, wird ein Anspruch auf das positive Interesse dann anerkannt, wenn der übergangene Bieter darlegen (und notfalls beweisen) kann, dass er bei ordnungsgemäßer Durchführung der Vergabe den Zuschlag erhalten hätte und der Auftrag auch tatsächlich vergeben wurde (BGH NJW 2000, 661, 663 m.w.N.; BGH NJW 1998, S. 3644, 3646; Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., Rdnr. 121).

  • LG Stuttgart, 11.10.2006 - 18 O 35/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2006 - 18 O 35/06 - wird.

    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, Az. 18 O 35/06, wird aufgehoben.

  • VÜA Niedersachsen, 25.03.1997 - 32.2-35.66

    Nebenangebot oder "unzulässige Änderung" der Verdingungsunterlagen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Dabei kann es dahinstehen, ob eine Änderung der Verdingungsunterlagen nur vorliegt, wenn an diesen selbst, etwa durch Streichungen, Ergänzungen oder Herausnahme von Teilen Veränderungen vorgenommen wurden (so etwa Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O. § 21 VOB/A Rdnr. 22; VÜA Niedersachsen IBR 1998, S. 416), oder ob es darauf ankommt, ob die Verdingungsunterlagen in der Sache geändert wurden (so etwa VK Brandenburg, IBR 2006, S. 92; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.7.2005 - VK 10/05 - bei "ibr-online"; weitere Nachweise in der Anmerkung von Frankenstein zu VK Brandenburg a.a.O.; ebenso wohl Heiermann/Riedl/Rusam, § 25 VOB/A Rdnr. 133) - wobei für Letzteres Sinn und Zweck der Norm spricht, der darin besteht, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen bei der Prüfung der Angebote nicht unbemerkt bleiben sollen.
  • VK Arnsberg, 27.07.2005 - VK 10/05

    Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Dabei kann es dahinstehen, ob eine Änderung der Verdingungsunterlagen nur vorliegt, wenn an diesen selbst, etwa durch Streichungen, Ergänzungen oder Herausnahme von Teilen Veränderungen vorgenommen wurden (so etwa Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O. § 21 VOB/A Rdnr. 22; VÜA Niedersachsen IBR 1998, S. 416), oder ob es darauf ankommt, ob die Verdingungsunterlagen in der Sache geändert wurden (so etwa VK Brandenburg, IBR 2006, S. 92; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.7.2005 - VK 10/05 - bei "ibr-online"; weitere Nachweise in der Anmerkung von Frankenstein zu VK Brandenburg a.a.O.; ebenso wohl Heiermann/Riedl/Rusam, § 25 VOB/A Rdnr. 133) - wobei für Letzteres Sinn und Zweck der Norm spricht, der darin besteht, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen bei der Prüfung der Angebote nicht unbemerkt bleiben sollen.
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    (1) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen: der Schuldner hat die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH NJW 1984, S. 1028, 1029f; NJW 1994, S. 2754, 2755; NJW 2001, S. 3114, 3115; NJW 2006, S. 3271, 3272f).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    (1) Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen: der Schuldner hat die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH NJW 1984, S. 1028, 1029f; NJW 1994, S. 2754, 2755; NJW 2001, S. 3114, 3115; NJW 2006, S. 3271, 3272f).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 14 U 173/03

    Schuldnerverzug: Vertretenmüssen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.2007 - 12 U 192/06
    Mehr wird man bei aller Strenge von ihr selbst nicht verlangen können (vgl. BGH NJW 2007, 428, 429; OLG Karlsruhe, NJW 2005, S. 515, 516; Staudinger-Löwisch, BGB, Neubearbeitung 2004, § 286 Rdnr. 162).
  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 243/05

    Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Klausel mit vereinbartem Kündigungsausschluss

  • VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02

    Absoluter Pauschalnachlass anstatt eines prozentualen Nachlasses

  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 153/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

  • VK Thüringen, 15.06.2006 - 360-4002.20-024/06-J-S

    Ausschluss eines Nachlasses

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 185/80

    Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1993 - 22 U 220/92

    Aufhebung der Ausschreibung; Haftung des Auftraggebers

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 Verg 4/01

    Vergabeverfahren: Wertung des Angebots bei einem nur im Anschreiben angegebenem

  • OLG Oldenburg, 21.03.1996 - 8 U 248/95

    Pflichtwidriges Verhalten eines Auftraggebers bei Erteilung eines Zuschlags an

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