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   OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 7 W 51/17   

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https://dejure.org/2017,67987
OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 7 W 51/17 (https://dejure.org/2017,67987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2017 - 7 W 51/17 (https://dejure.org/2017,67987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2017 - 7 W 51/17 (https://dejure.org/2017,67987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Selbständiges Beweisverfahren - Beschwerde gegen Auswahl des Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Auswahl des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03

    Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 7 W 51/17
    Der Beschwerdewert ist - wie im Falle einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse der Klägerin an der begehrten Entscheidung auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 59 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1993 - 22 W 24/93

    Beschwerde im selbständigen Beweisverfahren: Keine Statthaftigkeit bezüglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 7 W 51/17
    Dagegen ist keine Möglichkeit einer Beschwerde eröffnet (vgl. Herget in Zöller, ZPO 31. Aufl. § 487 Rn. 5; Scheuch in BeckOK-ZPO, Stand: 01.09.2016 § 404 Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.1993 - 22 W 24/93, NJW-RR 93, 1341 unter 1).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 7 W 51/17
    Der Beschwerdewert ist - wie im Falle einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse der Klägerin an der begehrten Entscheidung auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 59 Rn. 6).
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