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   OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20   

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https://dejure.org/2020,81327
OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20 (https://dejure.org/2020,81327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.12.2020 - 13 U 278/20 (https://dejure.org/2020,81327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 13 U 278/20 (https://dejure.org/2020,81327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Auskunft und Schmerzensgeld nach der DSGVO Begriff der personenbezogenen Daten Personenbezogenheit der Daten 'starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus' Weit auszulegender Kernbegriff der Verarbeitung von Daten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Ravensburg, 06.03.2020 - 2 O 363/19

    Anspruch eines Mieters auf Auskunft und Schmerzensgeld gegen Vermieter bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 06.03.2020, Az. 2 O 363/19, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ravensburg vom 06.03.2020, Aktenzeichen 2 O 363/19, die Beklagte zu verurteilen,.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20
    (iii) Es leuchtet allerdings vom Sinn und Zweck her nicht ein, dass der Verantwortliche die Herkunft von Informationen an den Betroffenen nicht mitteilen müssen soll, wenn Informationen über eine Person an ihn herangetragen werden, und der Verantwortliche diese dann auch tatsächlich verwertet (vgl., wenngleich in anderem Zusammenhang, VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.1998 - BGH B 5/98 -, NJW 1999, 2264, juris LS 1 und Rdn. 15, 18 und 26).

    In Übereinstimmung damit hat beispielsweise auch der VerfGH Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98 -, NJW 1999, 2264, juris Leitsätze 1 bis 4, ausgeführt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht schrankenlos gewährleistet ist, sondern gem. Art. 1 Abs. 2 LV unter dem Vorbehalt des Gemeinwohls stehe.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20
    Dies entspricht der wiederholt vom EuGH in seinen Urteilen (vgl. zuletzt Urteil vom 20.12.2017 - C-434/16, ECLI:EU:C:2017:994 - Nowak, Rdn. 33) bekräftigten Auffassung.
  • BGH, 08.02.2018 - III ZR 65/17

    Stützen eines Auskunftsbegehrens des Anspruchsberechtigten auf Treu und Glauben;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20
    Sieht der Berechtigte von vornherein schuldhaft davon ab, auf andere Erkenntnismöglichkeiten zuzugreifen, kann er einen Auskunftsanspruch nicht mehr auf § 242 BGB stützen (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2018 - III ZR 65/17 -, NJW 2018, 2629, juris Rdn. 26).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20
    Hinzu kommt: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur zuletzt: Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237, juris Rdn. 38; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl. 2020, § 253 Rdn. 10, jeweils m.w.N.) begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im deutschen Recht nach dem BGB einen Anspruch auf eine Geldentschädigung allenfalls dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.
  • BGH, 03.03.1970 - VI ZR 115/68

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld - Antrag auf Abtrennung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20
    Zudem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGH a.a.O.; siehe auch schon BGH, Urteil vom 03.03.1970 - VI ZR 115/68 -, MDR 1970, 579, juris Rdn. 62 m.w.N.).
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