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   OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 10 W 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2722
OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 10 W 56/10 (https://dejure.org/2011,2722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.2011 - 10 W 56/10 (https://dejure.org/2011,2722)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 10 W 56/10 (https://dejure.org/2011,2722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 144 Abs. 1 S. 3; ZPO § 144 Abs. 2; ZPO § 387
    Entscheidung über Duldungspflicht des Dritten zur sachverständigen Begutachtung seiner Sache erfordert dessen förmliche Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 144 Abs. 1 S. 3; ZPO § 144 Abs. 2; ZPO § 387
    Pflicht eines Dritten zur Duldung der Begutachtung eines Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung der Begutachtung dem Dritten zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begutachtung bei einem Dritten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Baumängeluntersuchung an Gebäude eines Unbeteiligten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisaufnahme: Duldungspflicht Dritter betreffend sachverständige Untersuchungen (IBR 2011, 384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1745
  • MDR 2011, 753
  • NZBau 2011, 427
  • NZM 2011, 317
  • VersR 2011, 1463
  • AnwBl 2011, 180
  • BauR 2011, 1531
  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2020 - 5 W 33/20

    1. Hat das Gericht gemäß § 142 Abs. 2 ZPO die Vorlage von Urkunden oder sonstigen

    Aus § 390 Abs. 1 ZPO folgt überdies, dass Ordnungsmittel nur festgesetzt werden können, wenn der Dritte die Vorlage ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert hat; ob dies der Fall ist, muss ggf. im Rahmen eines Zwischenstreites geklärt werden (OLG Köln, OLGR 2004, 337; Greger in: Zöller, a.a.O., § 142 Rn. 11; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO 17. Aufl., § 142 Rn. 9; BeckOK ZPO/von Selle, 36. Ed. 1.3.2020, § 142 Rn. 18; Zekoll/Bolt, NJW 2002, 3129, 3133; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 2011, 1745 zu § 144 ZPO).
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