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   OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20   

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OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20 (https://dejure.org/2021,2726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.2021 - 4 U 153/20 (https://dejure.org/2021,2726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 4 U 153/20 (https://dejure.org/2021,2726)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Worauf schon das OLG München (aaO.) zutreffend hingewiesen hat, wurde diese Rechtsfrage letztlich vom BGH in seinen Grundsatzentscheidungen vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) und 30.07.2020 (Az. VI ZR 5/20) indirekt mit entschieden, auch wenn es dort um Ansprüche eines Käufers gegen den Hersteller eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs und entsprechend um die Erteilung einer Übereinstimmungsbescheinigung nach Art. 18 in Verbindung mit Anhang IX der Richtlinie 2007/46 ging.

    "Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 76) ausgeführt hat, liegt das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht im Aufgabenbereich des § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV.

    Anderes ergibt sich nicht aus dem von der Revision angeführten Gesichtspunkt, dass die Übereinstimmungsbescheinigung gemäß Erwägungsgrund 0 des Anhangs IX der Richtlinie 2007/46/EG in der Fassung der VO 385/2009/EG eine Erklärung des Fahrzeugherstellers darstellt, in der dem Fahrzeugkäufer versichert wird, dass das von ihm erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung mit den in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmt (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 75).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Worauf schon das OLG München (aaO.) zutreffend hingewiesen hat, wurde diese Rechtsfrage letztlich vom BGH in seinen Grundsatzentscheidungen vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) und 30.07.2020 (Az. VI ZR 5/20) indirekt mit entschieden, auch wenn es dort um Ansprüche eines Käufers gegen den Hersteller eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs und entsprechend um die Erteilung einer Übereinstimmungsbescheinigung nach Art. 18 in Verbindung mit Anhang IX der Richtlinie 2007/46 ging.

    Der BGH (VI ZR 5/20, Rn 11) hält insoweit zusammenfassend fest:.

    Der BGH führt insoweit aus (VI ZR 5/20, Rn 13):.

  • OLG Köln, 29.12.2020 - 7 U 86/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch, Dieselabgasskandal

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Zwar mögen Zweifel bestehen, ob das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, weil es der Klägerseite möglicherweise zuzumuten gewesen wäre, ihr Begehren im Wege der Leistungsklage zu verfolgen, und es nach ihren eigenen Darlegungen fraglich erscheint, ob der Eintritt eines auf die behauptete Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.08.2020, Az. 1 U 3827/20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2020, Az. 6 U 4/20; OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2020, Az. 7 U 86/20); letztlich kann dies aber dahinstehen.

    Selbst wenn das im Fahrzeug der Klägerseite verwendete Abgasrückführungssystem nach den Maßstäben der EuGH-Entscheidung ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 VO (EG) 715/2007 darstellen würde, änderte dies nichts daran, dass es an einem Verstoß gegen eine individualschützende Norm fehlt, die gerade die Vermögensinteressen der Klägerseite zu schützen bestimmt ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2020, 7 U 86/20).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Norm des Unionsrechts verstößt, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (vgl. a.), wenn der Verstoß hinreichend qualifiziert ist (vgl. b.) und wenn zwischen diesem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 19.11.1991 - C-6/90 und C-9/90 - Francovich; vom 25.03.1996 - C-46/93 und C 48/93 - Brasserie du Pecheur und Facortame und 24.03.2009 - C-445/06 - Danske Slagterier).

    Dieser Anspruch erfasst alle Bereiche staatlichen Handelns und damit auch das vorliegend in Frage stehende legislative Unrecht durch fehlerhafte Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht durch den Gesetzgeber (EuGH, Urteil vom 19.11.1991, aaO.).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Den vorstehenden Ausführungen steht auch nicht die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 -C-693/18 entgegen.
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, haben die nationalen Gerichte unter Beachtung der vom EuGH entwickelten Leitlinien festzustellen (EuGH, Urteil vom 01.06.1999 - R. C 302/97 - Konle; BGH, Urteil vom 22.01.2009 - III ZR 233/07).
  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Zwar mögen Zweifel bestehen, ob das gemäß § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, weil es der Klägerseite möglicherweise zuzumuten gewesen wäre, ihr Begehren im Wege der Leistungsklage zu verfolgen, und es nach ihren eigenen Darlegungen fraglich erscheint, ob der Eintritt eines auf die behauptete Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens wahrscheinlich ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.08.2020, Az. 1 U 3827/20; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2020, Az. 6 U 4/20; OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2020, Az. 7 U 86/20); letztlich kann dies aber dahinstehen.
  • EuGH, 04.10.2018 - C-668/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Eine Einbeziehung dieses Interesses ergibt sich schließlich entgegen der Ansicht der Revision nicht daraus, dass die in Art. 46 RL 2007/46/EG vorgesehenen Sanktionen auch gewährleisten sollen, dass der Käufer eines Fahrzeugs im Besitz einer Übereinstimmungsbescheinigung ist, die es ihm erlaubt, das Fahrzeug gemäß Anhang IX dieser Richtlinie in jedem Mitgliedstaat zuzulassen, ohne zusätzliche technische Unterlagen vorlegen zu müssen (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - C-668/16, BeckRS 2018, 23568 Tz. 87)".
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage als unbegründet abgewiesen wird (BAG Urteil vom 12.2.2003 - 10 AZR 299/02 - zitiert nach Juris Rdn. 48; BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94- zitiert nach Juris Rdn. 47; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 - zitiert nach Juris Rdn. 7; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., 256 Rn 7).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 4 U 153/20
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Norm des Unionsrechts verstößt, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (vgl. a.), wenn der Verstoß hinreichend qualifiziert ist (vgl. b.) und wenn zwischen diesem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 19.11.1991 - C-6/90 und C-9/90 - Francovich; vom 25.03.1996 - C-46/93 und C 48/93 - Brasserie du Pecheur und Facortame und 24.03.2009 - C-445/06 - Danske Slagterier).
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

  • LG Tübingen, 06.03.2020 - 8 O 74/19
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 1 U 183/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch des Käufers eines vom Dieselskandal

    Dass Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG keinen Individualrechtsschutz für den von dem Kläger allein geltend gemachten rein wirtschaftlichen Schaden mit Rücksicht auf den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts von Käufern gewährleistet, ergibt sich indirekt auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (- VI ZR 252/19 -) und 30.07.2020 (- VI ZR 5/20 -) (so auch OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 11.01.2021 - 4 U 153/20 -, Rn. 11-15, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2020 - 7 U 50/20 -, Rn. 19, juris; OLG München, Hinweisbeschluss vom 25.08.2020 - 1 U 3827/20 - und Beschluss vom 05.11.2020 - 1 U 3827/20 -, jeweils nicht veröffentlicht).

    Es fehlt an jeglichen Anhaltspunkten, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit Art. 46 der RL 2007/46/EG (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 11, juris; OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 11.01.2021 - 4 U 153/20 -, Rn. 11-16, juris).

  • OLG Koblenz, 27.05.2021 - 1 U 1685/20

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Haftung

    Auf den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts zielt die Richtlinie aber nicht, nicht einmal reflexhaft, ab (so auch KG, Beschluss vom 03.11.2020 - 9 U 1033/20; OLG München, Beschluss vom 17.12.2020 - 1 U 3855/20; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2020 - 7 U 53/20; Beschluss vom 29.12.2020 - 7 U 86/20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2021 - 4 U 153/20; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 U 102/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2021 - 4 U 138/20; OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2021 - 11 U 56/20).
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