Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.05.1979 - 2 U 162/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,5210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 244
- VersR 1980, 829
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74
Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.05.1979 - 2 U 162/78
Gerade der vom OLG unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 27.1.1977 VersR 1977, 541) herausgestellte Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer gebietet eine weitestmögliche Gleichstellung der Amtsträger mit den anderen Verkehrsteilnehmern, und zwar nicht nur, wenn ein Amtsträger am allgemeinen Straßenverkehr (ohne die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO ) dienstlich teilnimmt, sondern auch, wenn er wegen Verletzung der ihm als hoheitliche Aufgabe obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen wird.
- LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 2b O 202/07
Amtshaftungsansprüche wegen eines Unfallgeschehens; Übung der Jugendfeuerwehr als …
Denn zu eine derartigen Regelung bestand anders als etwa unmittelbar nach einem Verkehrsunfall, wenn es um die Frage der Zuziehung der Polizei zur Sicherung des Beweises geht, gar kein Anlass (vgl. OLG Stuttgart vom 11.05.1979, Versicherungsrecht 1980, 244, 245).