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   OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06   

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https://dejure.org/2006,6430
OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06 (https://dejure.org/2006,6430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2006 - 10 U 66/06 (https://dejure.org/2006,6430)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 10 U 66/06 (https://dejure.org/2006,6430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei Kündigung durch den Besteller: Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllungsbereitschaft im Zeitpunkt der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Modifizierung der Voraussetzung eines Anspruchs auf Vergütung bei Kündigung des Bestellers ; Beweis der Abnahme durch den Unternehmer; Beweis der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Bereitschaft zur vertragsmäßigen Erbringung der versprochenen Leistung

  • Judicialis

    BGB § 649 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649 S. 2
    Modifikation der Anspruchsvoraussetzungen der §§ 632 , 641 BGB durch § 649 Satz 2 BGB - Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Kündigung: Leistungsbereitschaft genügt für Lohnanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1797 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Allerdings kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH a.a.O.; NJW 2003, 3474, 3475; NJW-RR 2004, 1539, 1540).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund führt ebenso wie ein Rücktritt wegen Leistungsverzugs in der Regel nicht zur Anwendung dieser Vorschrift (vgl. BGH NZBau 2001, 621).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Allerdings kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH a.a.O.; NJW 2003, 3474, 3475; NJW-RR 2004, 1539, 1540).
  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
    Eine Verspätung von 2 1/2 bis 3 Stunden zu einem öffentlichen Auftritt rechtfertigt angesichts der damit verbundenen Ärgernisse des Veranstalters und der Besucher eine fristlose außerordentliche Kündigung des Werkvertrags (vgl. auch BGH NJW-RR 2003, 13) und einen Rücktritt nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
  • OLG Stuttgart, 23.11.2006 - 13 U 53/06

    VOB-Vertrag: Kündigung des Auftraggebers nach fruchtlosem Ablauf einer dem

    Sie hat, wenn sie Vergütung nach § 649 S. 2 BGB verlangt, die Voraussetzungen zu beweisen (Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 649 Rn. 29), wozu auch der Nachweis, zur vertragsgemäßen Leistung bereit gewesen zu sein, gehört (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2006, 10 U 66/06, OLGR 2006, 773).
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