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   OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17   

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https://dejure.org/2018,23701
OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17 (https://dejure.org/2018,23701)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2018 - 3 U 71/17 (https://dejure.org/2018,23701)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 3 U 71/17 (https://dejure.org/2018,23701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Rückabwicklung Wohnmobilkaufvertrag

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufvertrages: Erheblichkeit eines Mangels bei Unebenheiten der Außenhaut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Wohnmobil: Kleinere Unebenheiten der Außenhaut sind kein erheblicher Mangel - Kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Diese am Stand der Technik orientierte Betrachtung ist dabei nicht auf das streitgegenständliche Modell verengt, sondern hat die nach der Verkehrsauffassung berechtigte Erwartungshaltung eines Käufers in den Blick zu nehmen, welcher ein Wohnmobil vergleichbarer Bauart, Größe und Preisklasse - gleich welchen Herstellers - erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VIII ZR 102/16, juris Rn. 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006 - 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720, 1722).
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 242/16

    Revision im Rückabwicklungsprozess nach Rücktritt vom Kraftfahrzeugkaufvertrag:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Aufgrund der gebotenen Interessenabwägung kann im Einzelfall bei sehr geringfügiger Gebrauchsbeeinträchtigung ein Mangel auch dann unerheblich sein, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt (BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 242/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Dies erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage des Einzelfalls, wobei im Falle eines behebbaren Mangels grundsätzlich nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen ist, sondern auf die Kosten der Mangelbeseitigung (BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290 Rn. 16 f.).
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 80/16

    Sachmängelhaftung bei Kaufvertrag: Eignung der Kaufsache für die nach dem Vertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Die Annahme einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung kommt aber nicht schon "im Zweifel", sondern nur in einem eindeutigen Fall in Betracht (BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 80/16, NJW 2017, 2817 Rn. 13).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Für die Zulässigkeit einer solchen Klageerweiterung im Berufungsverfahren kommt es daher nicht auf die Voraussetzungen des § 533 ZPO an (BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 56/06, NJW 2007, 3127 Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Diese am Stand der Technik orientierte Betrachtung ist dabei nicht auf das streitgegenständliche Modell verengt, sondern hat die nach der Verkehrsauffassung berechtigte Erwartungshaltung eines Käufers in den Blick zu nehmen, welcher ein Wohnmobil vergleichbarer Bauart, Größe und Preisklasse - gleich welchen Herstellers - erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VIII ZR 102/16, juris Rn. 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006 - 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720, 1722).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet hat und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert (BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07, BGHZ 181, 170 Rn. 14).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 3 U 71/17
    Ist der Mangel gar nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar, so kommt es entscheidend auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung an (BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 21).
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