Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vergütung des Sachverständigen bei rechtzeitigem Hinweis auf die zu erwartende Überschreitung des Auslagenvorschusses
- Justiz Baden-Württemberg
§ 407a Abs 4 S 2 ZPO, § 8a Abs 4 JVEG
Sachverständigenvergütung: Kürzung trotz Hinweises des Sachverständigen auf unzureichenden Kostenvorschuss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Vergütung des Sachverständigen bei rechtzeitigem Hinweis auf die zu erwartende Überschreitung des Auslagenvorschusses
- rechtsportal.de
ZPO § 407a Abs. 4 S. 2; JVEG § 8a Abs. 4
Höhe der Vergütung des Sachverständigen bei rechtzeitigem Hinweis auf die zu erwartende Überschreitung des Auslagenvorschusses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was muss der Sachverständige bei absehbarer Vorschussüberschreitung tun?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was muss der Sachverständige bei absehbarer Vorschussüberschreitung tun? (IBR 2017, 710)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 24.07.2017 - 3 O 63/15
- OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1392
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 06.06.1989 - 10 W 45/89
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17
Der Sachverständige tritt dem entgegen und verweist nicht zuletzt auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.06.1989 - 10 W 45/89.Angesichts dieses Umfeldes von Normen ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bewusst "nur" eine Hinweispflicht des Sachverständigen etabliert hat, nicht aber eine Pflicht, die Begutachtung zu stoppen (vgl. unter der Geltung des ZSEG : OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.1989 - 10 W 45/89: "... Solange das Gericht ihm nichts anderes mitteilte, durfte er seiner Heranziehung gemäß in der Begutachtung fortfahren.").
- LG Tübingen, 24.07.2017 - 3 O 63/15
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17
Die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 24.07.2017, Az. 3 O 63/15, wird zurückgewiesen. - OLG Hamm, 06.06.2014 - 11 U 153/12
Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen unterlassenen Hinweises auf die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2017 - 8 W 262/17
Sinn und Zweck der Hinweispflicht in §§ 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO, 8a Abs. 4 JVEG ist nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien mit unerwartet hohen Kosten nach deren Anfall, vgl. OLG Hamm Beschluss vom 06.06.2014 - 11 U 153/12.
- OLG Frankfurt, 12.11.2019 - 18 W 155/19
Zur Kürzung der Vergütung des Sachverständigen gemäß § 8a Abs. 4 JVEG: keine …
e) Nicht einschlägig ist die vom Sachverständigen zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2017 - 8 W 262/17 -, juris), der zufolge ein Sachverständiger, der rechtzeitig den Hinweis auf die zu erwartende Überschreitung des bezahlten Auslagenvorschusses gibt, solange wie er keine gegenteilige Anweisung erhält, mit der Begutachtung fortfahren darf, ohne befürchten zu müssen, für seine Tätigkeiten später nur eine Vergütung bis zur Grenze des § 8a Abs. 4 JVEG zu erhalten. - LG Frankfurt/Main, 13.06.2019 - 13 T 48/19
Sachverständigenvergütung, Kürzung
Dem wird entgegengehalten, dass Zweck der Hinweispflicht in § 407 a IV 2 ZPO nicht die Vermeidung von Gutachterkosten, sondern die Vermeidung der Überraschung der Parteien ist und daher ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht, wenn sich aus dem Verhalten der Parteien ergibt, dass diese mit der weiteren Begutachtung einverstanden sind und den Vorschuss auch bei rechtzeitiger Mitteilung gezahlt hätten (OLG Stuttgart DS 2018, 38; OLG Dresden…, Beschluss vom 26. September 2014 - 3 W 980/14 -, Rn. 12, juris; OLG Karlsruhe, 13. Zivilsenat, DS 2018, 70;… Scheuch in BeckOK ZPO § 407a Rn. 6;… MüKOZPO/Zimmermann § 407a Rn. 12; Saenger/Siebert, ZPO, § 407a Anm. 4).Teils wird zudem darauf verwiesen, dass § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO nur eine Hinweispflicht des Sachverständigen statuiert aber keine Verpflichtung seine Tätigkeit einzustellen (OLG Stuttgart DS 2018, 38).
- OLG Hamm, 07.02.2024 - 25 W 305/23
Vorschusshöhe unklar: Sachverständiger muss nachfragen!
Nach der wohl herrschenden Auffassung muss der Sachverständige nur bei einer Weisung des Gerichts im Einzelfall von einer weiteren Gutachtenbearbeitung absehen (…Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 407a Rn. 3a;… Zimmermann, in: MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 407a Rn. 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2017, 8 W 262/17, juris Rn. 21). - LG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 20 OH 13/21
Kein Hinweis auf Mehrkosten: Vergütung auf Kostenvorschuss begrenzt!
Auch die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (DS 2018, 38) verhilft dem Sachverständigen nicht zu seinem Vergütungsanspruch.