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   OLG Stuttgart, 11.11.1968 - 8 W 71/68   

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https://dejure.org/1968,735
OLG Stuttgart, 11.11.1968 - 8 W 71/68 (https://dejure.org/1968,735)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.1968 - 8 W 71/68 (https://dejure.org/1968,735)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 1968 - 8 W 71/68 (https://dejure.org/1968,735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung des Mietverhältnisses trotz Möglichkeit der Gewährung einer Räumungsfrist?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556a Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 240
  • MDR 1969, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Ausnahmen wurden meist nur unter den außerordentlich seltenen Voraussetzungen der Schikane oder sittenwidrigen Schädigung anerkannt (vgl. OLG Köln, Glaser, Entscheidungen 69, 129; LG Hamburg, MDR 1969, 670; AG Hamburg, ZMR 1969, 57 ; Roquette, Das Mietrecht des BGB , § 552 , Rdn. 15, unter Hinweis auf die damals aktuellen Stellungnahmen in den Kommentaren zum BGB ).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.1970 - 1 REMiet 1/70
    Die Auffassung, hohes Alter allein begründe noch keine Härte i.S.d. § 556 a Abs. 1 BGB (Soergel-Metzger, BGB , 10. Aufl., § 556 a , Anm. 11; AG Amberg, MDR 1965, 489; AG Dortmund, ZMR 1966, 303; AG Dortmund-Hörde, Deutsche Wohnungswirtschaft -DWW- 1966, 279; LG Hagen, ZMR 1966, 47; LG Braunschweig, Bl. f. Grdst-Bau u. WohnungsR. 1967, 74; AG Düsseldorf, MDR 1969, 314) mag richtig sein für Fälle, in denen der alte Mensch noch rüstig ist und in der Lage, sich während der Kündigungsfrist selbst oder durch Beauftragte eine angemessene Ersatzwohnung zu suchen.
  • OLG Oldenburg, 23.06.1970 - 5 UH 1/70
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das LG durch die vom OLG Stuttgart in seinem Rechtsentscheid vom 11.11.1969 - 8 W 71/68 - (NJW 1969, 240 , ZMR 1969, 57 ) vertretene Rechtsauffassung gehindert.

    Die Frage, ob auf den Widerspruch des Mieters ein Mietverhältnis nach § 556 a BGB auch dann verlängert werden kann, wenn innerhalb der längstmöglichen Räumungsfrist des § 721 ZPO die Härte für die Mieter beseitigt werden kann, ist mit dem OLG Stuttgart (NJW 1969, 240 ) jedenfalls für den Anwendungsbereich des § 556 a BGB in der Fassung des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes dahin zu beantworten, daß die Voraussetzungen für die Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach § 556 a BGB unabhängig davon zu prüfen sind, ob dem Mieter bis zur Erlangung der Ersatzwohnung gemäß § 721 ZPO eine Räumungsfrist gewährt werden kann.

  • OLG Karlsruhe, 16.02.1973 - 5 REMiet 1/72
    b) Die Vorschrift des § 556 a BGB gehört nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht an (OLG Stuttgart, ZMR 1969, 57/58).
  • BGH, 14.07.1967 - 4 StR 200/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dabei sind die wesentlichen Strafzumessungsgründe der Tat selbst zu entnehmen; die Begleitumstände dürfen nicht außer Betracht bleiben, aber ihnen ist geringeres Gewicht beizulegen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 5, 124, 130 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 227/53]; NJW 1952, 234; 1953, 1480, 1481 [BGH 09.06.1953 - 1 StR 206/53]- und vorher schon des Reichsgerichts - HGSt 69, 164, 168 bis 170; 69, 240; 72, 205, 207; 73, 172, 176. Auch das Schrifttum vertritt dieselbe Auffassung: LK 8. Aufl. vor § 13 Anm. B II 3 e; Schönke/Schröder 13. Aufl. vor § 13 Rz. 38; Schwarz/Dreher 28. Aufl. vor § 13 Anm. 1 B).
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