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   OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02   

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https://dejure.org/2002,10410
OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02 (https://dejure.org/2002,10410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.2002 - 3 U 117/02 (https://dejure.org/2002,10410)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 3 U 117/02 (https://dejure.org/2002,10410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für Güterschäden durch Abstürzen der Ladung; Vorausetzungen des Eingreifens des besonderen Haftungsausschlussgrundes des § 427 Abs. 1 Nr. 1 HGB; Vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen Fahrzeugen; Einwirkung auf das Transportgut; ...

  • Judicialis

    HGB § 427 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 427 Abs. 1 Nr. 1
    Befreiung des Frachtführers von der Haftung: Zum Vorliegen des besonderen Haftungsausschließungsgrundes "vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen Fahrzeugen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02
    Eine Haftung nach § 7 Abs. StVG entfällt, wo die Fortbewegungs-und Transportfunktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. BGHZ 105, 65, 67; Henschel, StVG, 36. Aufl., § 7 StVG Rn. 6).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02
    Die Unvermeidbarkeit und Unabwendbarkeit des Schadens sind daher anhand des Maßstabs eines "idealen" Frachtführers zu bestimmen, der eine über dem gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Rahmen des Menschenmöglichen an den Tag legt und Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 117, 337, 341; Koller, TranspR, 4. Aufl., § 426 Rn. 4; Fremuth/Thume, TranspR, § 426 Rn. 7).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02
    Zwar ist Verletzter im Sinne von § 8 StVG auch der Eigentümer oder der Besitzer einer beschädigten Sache (BGHZ 116, 200 = NZV 1992, 145 = NJW 1992, 900).
  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 131/52
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02
    Bereits BGH NJW 1954, 393 (vgl. auch OLG München NZV 1990, 393) hatte dies dahingehend formuliert, dass beim Betrieb diejenigen Personen tätig sind, die durch unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zu den Kfz-Triebkräften der typischen Betriebsgefahr mehr als andere ausgesetzt sind.
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 618/89

    Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02
    Bereits BGH NJW 1954, 393 (vgl. auch OLG München NZV 1990, 393) hatte dies dahingehend formuliert, dass beim Betrieb diejenigen Personen tätig sind, die durch unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zu den Kfz-Triebkräften der typischen Betriebsgefahr mehr als andere ausgesetzt sind.
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