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   OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10   

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https://dejure.org/2011,9865
OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10 (https://dejure.org/2011,9865)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.01.2011 - 15 UF 243/10 (https://dejure.org/2011,9865)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 15 UF 243/10 (https://dejure.org/2011,9865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung einer Entscheidung über die Zuweisung der Ehewohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 48 Abs. 1; BGB § 1361b
    Abänderung einer Entscheidung über die Zuweisung der Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuweisung der Ehewohnung - reloaded

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 507
  • FamRZ 2011, 976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 03.03.1997 - 14 WF 25/97

    Rechtskraft Entscheidung Hausratsverteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10
    Der Beschluss vom 07.05.2009, durch den der damals gestellte Zuweisungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen wurde, da die Voraussetzungen für eine Änderung der damals bestehenden Aufteilung der Räumlichkeiten der Ehewohnung nicht vorlagen, enthält in der Sache eine Regelung der Benutzung der Ehewohnung in der Zeit des Getrenntlebens und ist daher eine Entscheidung mit Dauerwirkung i. S. d. § 48 Abs. 1 FamFG (Motzer in Scholz/Kleffmann/Motzer, Praxishandbuch Familienrecht, Bearb. Mai 2010, Teil D Rn. 60 f.; vgl. auch Maurer, FamRZ 2009, 1792, 1793 ff.; zur Anwendung des § 17 HausratV bei zurückweisender Ausgangsentscheidung vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 892, juris, Rn. 8).

    Nicht ausreichend ist, dass eine andere Gewichtung oder abweichende rechtliche Bewertung bereits bei Erlass der Ausgangsentscheidung vorliegender Umstände vorgenommen werden soll; etwaige rechtliche Fehler der Ausgangsentscheidung können nur im Wege eines gegen diese gerichteten Rechtsmittels geltend gemacht werden (Staudinger/Weinreich, BGB-Kom., Bearb. 2004, § 17 HausratsVO Rn. 8; MünchKommBGB/Müller-Gindullis, 4. A., § 17 HausratsV Rn. 4; Palandt/Brudermüller, BGB-Kom., 68. A., Anh. zu §§ 1361a, 1361b BGB, § 17 HausrVO Rn. 2; OLG Köln FamRZ 1997, 892, juris, Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 18.12.2003 - 3 WF 190/03

    Abänderbarkeit von Entscheidungen nach der HausratsVO bei Veränderung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10
    Danach ist von einer wesentlichen Änderung auszugehen, wenn unter Berücksichtigung der geänderten Umstände mit großer Wahrscheinlichkeit anders zu entscheiden gewesen wäre (Staudinger/Weinreich, BGB-Kom., Bearb. 2004, § 17 HausratsVO Rn 5; Palandt/Brudermüller, BGB-Kom., 68. A., Anh. zu §§ 1361a, 1361b BGB, § 17 HausrVO Rn. 2; OLG Naumburg FamRB 2004, 316).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 2 UF 104/00

    Wohnungszuweisung, Abänderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10
    Es kann offen bleiben, ob der zu § 17 HausratV vertretenen Ansicht, dass eine Abänderung auch ohne nachträgliche wesentliche Änderung erfolgen kann, wenn sich die Ausgangsentscheidung nunmehr als grob unbillig herausstellt (vgl. hierzu OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1716, juris, Rn. 22 m. w. N.) auch unter der Geltung des § 48 Abs. 1 FamFG zu folgen ist.
  • OLG Hamm, 27.11.1987 - 10 WF 496/87

    Abänderung einer Entscheidung über den Hausrat; Wesentliche Änderung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10
    e) Der von der Antragstellerin vorgebrachte Gesichtspunkt der seit der - im Jahr 2008 erfolgten - Trennung verstrichenen Zeit war bei Erlass der Ausgangsentscheidung vorhersehbar, so dass insoweit keine nachträgliche Änderung eingetreten ist (zum Kriterium der Vorhersehbarkeit vgl. Staudinger/Weinreich, BGB-Kom., Bearb. 2004, § 17 HausratsVO Rn. 6; OLG Hamm FamRZ 1988, 645).
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