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   OLG Stuttgart, 12.04.1996 - 2 W 24/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6172
OLG Stuttgart, 12.04.1996 - 2 W 24/96 (https://dejure.org/1996,6172)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.1996 - 2 W 24/96 (https://dejure.org/1996,6172)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 1996 - 2 W 24/96 (https://dejure.org/1996,6172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntlichmachung einer Werbeanzeige; Charakter einer Veröffentlichung als gewerbliche Anzeige; Äußere Kenntlichmachung einer gewerblichen Anzeige in Abgrenzung zu einem redaktionellen Beitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1133
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 5 K 1876/09

    Nachbaranfechtung einer im vereinfachen Verfahren erteilten Baugenehmigung für 4

    (Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, XI. Rdnr. 113 unter Hinweis auf den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 19.08.1996 - 2 W 24/96 -, nicht veröffentlicht).
  • VG Saarlouis, 12.11.2010 - 5 K 1988/09

    Zulässigkeit eines Bolz- und Spielplatzes unter Lärmschutzaspekten

    (Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, XI. Rdnr. 113 unter Hinweis auf den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 19.08.1996 - 2 W 24/96 -, nicht veröffentlicht).
  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 808/13

    Nachbarabwehranspruch gegen die Nutzung einer alten Feldscheune und einer

    Wenn der Nachbar auf seinem Grundstück bisher von Stellplatzimmissionen verschont geblieben ist, hatte er damit allenfalls einen (momentanen) Situationsvorteil, auf dessen Fortbestand er allerdings keinen Rechtsanspruch hat.(Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, XI. Rdnr. 113 unter Hinweis auf den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 19.08.1996 - 2 W 24/96 -, nicht veröffentlicht).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2007 - 2 U 4/07

    Wettbewerbsverstoß in der Presse: Anforderung an die Kenntlichmachung

    Mit der Fallgestaltung, die dem von der Berufung zitierten Senatsbeschluss 2 W 24/96 zugrunde liegt, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar, was sich allein schon daraus ergibt, dass hier ein längerer Text abgedruckt ist, während damals die Anzeige nur wenige Worte an Fließtext enthielt.
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