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   OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20   

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https://dejure.org/2020,77743
OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20 (https://dejure.org/2020,77743)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2020 - 8 W 146/20 (https://dejure.org/2020,77743)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 8 W 146/20 (https://dejure.org/2020,77743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • notar-drkotz.de

    Zwischenverfügung - Unterscheidbarkeit einer angemeldeten Firma und einer Vereinsbezeichnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 HGB, § 57 Abs 2 HGB, § 382 Abs 4 FamFG
    Zwischenverfügung eines Registergerichts bezüglich der Unterscheidbarkeit einer angemeldeten Firma und einer Vereinsbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Unterscheidbarkeit einer Firmenbezeichnung Inhaltliche Abänderung einer Anmeldung kein zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung Eintragung im Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 20 W 411/12

    Registerrechtliche Zulässigkeit der Abänderung einer Firma

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20
    Die inhaltliche Abänderung einer Anmeldung bzw. die Vornahme einer inhaltlich anderen Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Oldenburg FGPrax 2016, 218; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727; OLG Stuttgart NZG 2018, 1264; OLG Frankfurt FGPrax 2018, 1264; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Seite 70-72, Rn. 166 ff).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15

    Vereinsregister: Zwischenverfügung zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20
    Die inhaltliche Abänderung einer Anmeldung bzw. die Vornahme einer inhaltlich anderen Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Oldenburg FGPrax 2016, 218; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727; OLG Stuttgart NZG 2018, 1264; OLG Frankfurt FGPrax 2018, 1264; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Seite 70-72, Rn. 166 ff).
  • OLG Zweibrücken, 31.01.2012 - 3 W 129/11

    Handelsregister: Auflage der Änderung einer Firma

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20
    Die inhaltliche Abänderung einer Anmeldung bzw. die Vornahme einer inhaltlich anderen Anmeldung kann dagegen nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein (OLG Oldenburg FGPrax 2016, 218; OLG Zweibrücken Rpfleger 2012, 547; OLG Frankfurt NJW-RR 2015, 727; OLG Stuttgart NZG 2018, 1264; OLG Frankfurt FGPrax 2018, 1264; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Seite 70-72, Rn. 166 ff).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Eine inhaltliche Änderung der Anmeldung, die sich nicht auf eine bloße Ergänzung der andernfalls unvollständigen Anmeldung beschränkt, sondern mit der in der Sache eine inhaltlich andere Anmeldung darstellt und eine Neuanmeldung voraussetzt, kann dagegen nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - II ZB 25/17, ZIP 2021, 1488 Rn. 11; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 64, 65; OLG Stuttgart, NZG 2018, 1264, 1265; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 8 W 146/20, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 151, 152; BeckOK FamFG/Otto, Stand 1.10.2022, § 382 Rn. 60; Harders in Bumiller/Schwamb/Harders, FamFG, 13. Aufl., § 382 Rn. 16; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 116a).
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