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   OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13   

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https://dejure.org/2013,44929
OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2013,44929)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2013 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2013,44929)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2013 - 9 U 103/13 (https://dejure.org/2013,44929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Fristablaufs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Vorlage der Handakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 27/12

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13
    Auch dann wäre die fehlerhafte Notierung noch über eine Woche vor Fristablauf erkannt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 31. Mai 2012 - V ZB 27/12, dokumentiert in juris), was unzweifelhaft ausgereicht hätte, um einen Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu stellen.
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13
    Denn bei sachgerechter Organisation der Fristenkontrolle wäre die fehlerhafte Berechnung der Berufungsbegründungsfrist in dem Fristenkalender aus der Handakte ersichtlich gewesen und bei der im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung offenbar geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 dokumentiert in juris; BGH, Beschl. v. 2. November 2011 - XII ZB 317/11, BGHR FamFG, § 117 Fristversäumung 1).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2013 - 9 U 103/13
    Denn bei sachgerechter Organisation der Fristenkontrolle wäre die fehlerhafte Berechnung der Berufungsbegründungsfrist in dem Fristenkalender aus der Handakte ersichtlich gewesen und bei der im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung offenbar geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Februar 2010 - II ZB 10/09 dokumentiert in juris; BGH, Beschl. v. 2. November 2011 - XII ZB 317/11, BGHR FamFG, § 117 Fristversäumung 1).
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