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   OLG Stuttgart, 12.10.1977 - 17 WF 105/77 W   

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https://dejure.org/1977,10953
OLG Stuttgart, 12.10.1977 - 17 WF 105/77 W (https://dejure.org/1977,10953)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.10.1977 - 17 WF 105/77 W (https://dejure.org/1977,10953)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Oktober 1977 - 17 WF 105/77 W (https://dejure.org/1977,10953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von einstweiligen Anordnungen nach der Hausratsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.08.1977 - 17 WF 62/77

    Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen eine Anordnung des Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.1977 - 17 WF 105/77
    Daß damit einstweilige Anordnungen in dem durch § 620 c ZPO eingeschränkten Rahmen im Scheidungsverfahren anfechtbar sind, während sie im isolierten Familienrechtsverfahren gemäß § 621 e ZPO nicht angefochten werden können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 17.8.1977 - 17 WF 52/77 EG - und vom 22.8.1977 - 17 WF 62/77 EG -), hat der Gesetzgeber offenbar gewollt.
  • KG, 12.08.1965 - 1 W 2144/65
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.1977 - 17 WF 105/77
    Schon für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Ersten Ehe- und Familienrechtsreformgesetzes wurde ganz überwiegend davon ausgegangen, daß einstweilige Anordnungen nach der Hausratsverordnung unanfechtbar seien (vgl. etwa OGH Köln MDR 49, 741; KG OLGZ 65, 233; BayObLG, FamRZ 71, 256; Palandt-Diederichsen, 34. Aufl., § 14 Hausratsverordnung; Scheffler in BGB RGRK 10./11. Aufl., § 13 Hausratsverordnung Anm. 26; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Randnummer 30; Keidel-Winkler, FGG, 10. Aufl., § 19 Randnummer 28; Hofmann-Stephan, Hausratsverordnung, 2. Aufl., § 13 Anm. 4. A.M.: Göppinger JR 62, 47; AcP 169, 534; FamRZ 71, 584; Baur, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Seite 359; LG Heilbronn Justiz 73, 211).
  • OLG Stuttgart, 17.08.1977 - 17 WF 52/77

    Unanfechtbarkeit der Ablehnung von einstweiligen Anordnungen im Fall der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.1977 - 17 WF 105/77
    Daß damit einstweilige Anordnungen in dem durch § 620 c ZPO eingeschränkten Rahmen im Scheidungsverfahren anfechtbar sind, während sie im isolierten Familienrechtsverfahren gemäß § 621 e ZPO nicht angefochten werden können (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 17.8.1977 - 17 WF 52/77 EG - und vom 22.8.1977 - 17 WF 62/77 EG -), hat der Gesetzgeber offenbar gewollt.
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