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   OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98 (Baul)   

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OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98 (Baul) (https://dejure.org/2000,22424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2000 - 10 U 219/98 (Baul) (https://dejure.org/2000,22424)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 10 U 219/98 (Baul) (https://dejure.org/2000,22424)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Festsetzungen eines Bebauungsplans wirken für die Eigentümer der betroffenen Grundstücke zulassend im Hinblick auf Nutzungen, die ihnen nicht widersprechen, und ausschließend im Hinblick auf Nutzungen, die ihnen widersprechen (Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB , § 8 Rdn. 2; BVerwG, Urteil vom 2.3.1973 - IV C 40.71, BVerwGE 42, 30 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Im kommunalen Bereich kann sie außer durch förmlichen Verwaltungsakt auch konkludent oder stillschweigend, etwa durch faktische Indienststellung oder sonstiges tatsächliches Verhalten erfolgen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.5.1995 - 1 S 1283/95, NVwZ-RR 1996, 681; Gern, aaO.).
  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 46.82

    Anwendungsbereich des § 42 S. 2 BBauG; Umfang der Duldungspflicht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Die öffentliche Zweckbestimmung entsprechender Anlagen und deren Duldungspflicht durch den Eigentümer werden durch den Bebauungsplan rechtlich nur vorbereitet (BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87, NVwZ 1988, 727 und vom 2.11.1998 - 4 BN 49.98, NVwZ 1999, 296 und Urteil vom 15.2.1985 - 4 C 46.82, NJW 1986, 338 ).
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    In seinem Gondelbahnfall hat das BVerfG (Urteil vom 10.03.1981 - 1 BvR 92, 96/71, NJW 1981, 1257 ) den Grundsatz aufgestellt, dass allein dem parlamentarisch-demokratischen Gesetzgeber es nach dem Sinn und Kompetenzgefüge GG vorbehalten sei, die eine Enteignung legitimierenden Gemeinwohlaufgaben zu bestimmen und die hierfür erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen.
  • BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97

    Enteignung aus fiskalischen Gründen oder allgemeinen Zweckmäßigkeitserwägungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Mit Beschluss vom 18.11.1998 ( 1 BvR 21/97 = NJW 1999, 1176 ) hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Senates wegen Verletzung der Antragstellerin in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für Gehrechte; Begründung eines Gehrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Die öffentliche Zweckbestimmung entsprechender Anlagen und deren Duldungspflicht durch den Eigentümer werden durch den Bebauungsplan rechtlich nur vorbereitet (BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87, NVwZ 1988, 727 und vom 2.11.1998 - 4 BN 49.98, NVwZ 1999, 296 und Urteil vom 15.2.1985 - 4 C 46.82, NJW 1986, 338 ).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87

    Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Der BGH hat dies in seinem Waldorfschule-Urteil (7.7.1988 - III ZR 134/87, BGHZ 105, 94, 97) dahin ausgedrückt, dass über das öffentliche Interesse an der Planung hinaus ein Zurücktreten des Eigentümers hinter das Gemeinwohl erforderlich sein müsse, und hat zum Gemeinwohlbegriff weiter ausgeführt (aaO. 101), dass dem Gemeinwohl Einrichtungen zu dienen vermögen, wenn ihre Leistungen unter konkret festgelegten und kontrollierten Bedingungen im Grundsatz von jedermann in Anspruch genommen werden können.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Die öffentliche Zweckbestimmung entsprechender Anlagen und deren Duldungspflicht durch den Eigentümer werden durch den Bebauungsplan rechtlich nur vorbereitet (BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87, NVwZ 1988, 727 und vom 2.11.1998 - 4 BN 49.98, NVwZ 1999, 296 und Urteil vom 15.2.1985 - 4 C 46.82, NJW 1986, 338 ).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
    Sie verstoßen unmittelbar gegen den Bebauungsplan, der als Rechtsnorm aus sich heraus Geltung beansprucht (BVerwG, Urteil vom 4.11.1966, BVerwGE 25, 243 ; Schlichter, in: Berliner Kommentar zum BauGB , § 29 Rdn. 9).
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