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   OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12   

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https://dejure.org/2012,59139
OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12 (https://dejure.org/2012,59139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2012 - 11 WF 211/12 (https://dejure.org/2012,59139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 11 WF 211/12 (https://dejure.org/2012,59139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Auferlegung der Kosten im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81
    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 01.03.2010 - 13 WF 35/10

    Kostenentscheidung bei verspäteter Auskunfterteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung (FamRZ 2011, 1321) trotz erfolgreichem Feststellungantrag der beteiligten Mutter ihre eigenen außergerichtlichen Kosten auferlegt hatte, betraf dies den Sonderfall einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung, bei welchem auf Seiten des unterlegenen Beteiligten keine formell Beteiligten (beispielsweise Erben) vorhanden waren, was einen Ausnahmefall dargestellt hatte.
  • OLG Oldenburg, 18.11.2011 - 13 UF 148/11

    Voraussetzungen für eine Beteiligung der Kindesmutter an den gerichtlichen Kosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Naumburg, 04.10.2011 - 4 WF 79/11

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Auf der Grundlage dieser Überlegungen sieht der Senat keine Veranlassung, im Rahmen der Billigkeitsabwägung von einer Auferlegung der gesamten Kosten in den Fallgestaltungen abzusehen, in denen im Hinblick auf einen unter Beweis gestellten oder zugestandenen Mehrverkehr ohne sachverständige Klärung begründete und nachvollziehbare Zweifel daran bestehen, wer der Vater des betroffenen Kindes ist, und deshalb im Interesse des Kindes die durchzuführende Statusfeststellung im gerichtlichen Verfahren für keinen Beteiligten vermeidbar erscheint, was gerade den Regelfall eines Amtsverfahrens kennzeichnet (so mit diesem Argument für eine Kostenaufhebung OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2011, 4 WF 79/11 - juris - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011, 1 WF 260/10 - juris -).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 WF 260/10

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Auf der Grundlage dieser Überlegungen sieht der Senat keine Veranlassung, im Rahmen der Billigkeitsabwägung von einer Auferlegung der gesamten Kosten in den Fallgestaltungen abzusehen, in denen im Hinblick auf einen unter Beweis gestellten oder zugestandenen Mehrverkehr ohne sachverständige Klärung begründete und nachvollziehbare Zweifel daran bestehen, wer der Vater des betroffenen Kindes ist, und deshalb im Interesse des Kindes die durchzuführende Statusfeststellung im gerichtlichen Verfahren für keinen Beteiligten vermeidbar erscheint, was gerade den Regelfall eines Amtsverfahrens kennzeichnet (so mit diesem Argument für eine Kostenaufhebung OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2011, 4 WF 79/11 - juris - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011, 1 WF 260/10 - juris -).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Im Gegenteil sei dem Gesetz dieses Kriterium außerhalb der speziellen Vorschriften (§ 243 Ziffer 1 FamFG) im Grundsatz fremd, da niemand obsiege oder unterliege (Kieninger, jurisPR-FamR 18/2011 Anm 4).Vielmehr ziele das Abstammungsrecht als Statusverfahren auf die Herbeiführung einer größtmöglichen Übereinstimmung von rechtlicher Abstammungsfeststellung und wahrer biologischer Abstammung im Interesse des Kindes (BGH FamRZ 1986, 663).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 1 WF 307/11
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Celle, 04.05.2012 - 10 UF 69/12

    Kostentragungspflicht des erstinstanzlichen Verfahrens eines i.R. seiner

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 17 UF 82/11

    Kostenentscheidung: Kostenauferlegung gegenüber einem Kind in Abstammungssachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 9 WF 147/12
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12
    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Naumburg, 27.09.2011 - 8 WF 217/11

    Kostenentscheidung im Verfahren der Vaterschaftsfeststellung

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