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   OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 6-32 OJs 8/15, 6 - 32 OJs 8/15   

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https://dejure.org/2020,2001
OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 6-32 OJs 8/15, 6 - 32 OJs 8/15 (https://dejure.org/2020,2001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2020 - 6-32 OJs 8/15, 6 - 32 OJs 8/15 (https://dejure.org/2020,2001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 6-32 OJs 8/15, 6 - 32 OJs 8/15 (https://dejure.org/2020,2001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 4 Nr 2 AWG vom 04.11.2010, § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB
    Konkurrenzen bei einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessualer Tatbegriff und Teilfreispruch bei Beschränkung der Verfahrens gem. § 154a StPO auf den Vorwurf nach §§ 129b Abs. 1 , 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    Prozessualer Tatbegriff und Teilfreispruch bei Beschränkung der Verfahrens gem. § 154a StPO auf den Vorwurf nach §§ 129b Abs. 1 , 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Urteil in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beginn einer weiteren Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15
    Eine im Ermittlungsverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft vorgenommene Beschränkung des Verfahrens gemäß § 154a StPO auf den Vorwurf nach §§ 129b Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB ändert nichts daran, dass mitgliedschaftliche Betätigungsakte, welche zugleich einen weiteren Straftatbestand verwirklichen, zueinander und zur Gesamtheit der übrigen, keinen weiteren Straftatbestand verwirklichenden Betätigungsakte im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16); somit bleibt die Verwirklichung des weiteren Straftatbestandes auf konkurrenzrechtlicher Ebene von Bedeutung für die Hauptverhandlung.(Rn.96).

    Die insoweit von der Generalstaatsanwaltschaft gemäß 154a Abs. 1 StPO bereits im Ermittlungsverfahren vorgenommene Beschränkung auf den Vorwurf nach §§ 129b Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB ändert nach der Rechtsprechung des BGH an der dargestellten konkurrenzrechtlichen Beurteilung nichts (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16).

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15
    Für einen Teilfreispruch war dabei kein Raum, weil der Senat die tatmehrheitlich angeklagten Sachverhalte nicht etwa für tatsächlich nicht erwiesen hielt, sondern diese insgesamt festgestellt hat, aber aus den dargestellten (konkurrenz-)rechtlichen Erwägungen von einer einheitlichen Tat ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - Rn. 21 f., zitiert nach juris).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15
    Die für die Annahme einer Strafbarkeit nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG a.F. erforderliche vollständige Verfügungsbefugnis der gelisteten Führungsspitze der LTTE (in Sri Lanka) über die Spendengelder ist allerdings frühestens dann anzunehmen, wenn das TCC durch Vorlage der Buchführung ihr gegenüber abgerechnet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Oktober 2011 - III-6 StS 4/10 u. III-6 StS 1/11 - EUGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-550/09 -, welcher - bezogen auf die DHKP-C - die Auffassung vertritt, dass von einer Bereitstellung in diesem Sinne erst mit der Weiterleitung der Gelder an die Führungsspitze der Organisation auszugehen ist).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15
    Hiernach stehen mitgliedschaftliche Betätigungsakte, welche zugleich einen anderen Straftatbestand verwirklichen, zueinander und zur Gesamtheit der übrigen, keinen anderen Straftatbestand verwirklichenden Betätigungsakte im Verhältnis der Tatmehrheit (vgl. BGHSt 60, 308 ff.).
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