Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Aktiengesellschaft: Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund; Fehlen einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Erteilte gewerberechtliche Genehmigung und Eintragung im Handelsregister als Hindernis für eine Kündigung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Auszuschließender hat Zerwürfnis durch sein Verhalten überwiegend verursacht, Überwachung Mitgeschäftsführer, überwiegendes Verschulden, Vorstand, Wenn in Person des verbleibenden Gesellschafters selbst ein ...
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 30.04.2001 - 6 KfH O 113/00
- OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01
Papierfundstellen
- NZG 2002, 971
Wird zitiert von ... (3)
- LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank für nichtig erklärt
Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied gem. § 84 Absatz 3 AktG abberufen kann, liegt nach ganz herrschender Meinung (…vgl. Fleischer in Spindler/Stilz, AktG. 2. Aufl., § 84 Rn 100 mwN) - die die Kammer teilt - dann vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum Ende der regulären Amtszeit des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft auf Grund von bestimmten Umständen, wie sie in S. 2 der Vorschrift als Beispiels- oder Unterfälle aufgeführt sind, unzumutbar ist (BGH NZG 2007, 189, OLG Stuttgart NZG 2002, 971). - OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 59/01
Personalistisch geprägte Aktiengesellschaft: Abbestellung eines …
Im Zeitraum Ende 1999/Anfang 2000 wurde der Kläger an zwei weiteren Aktiengesellschaften mit vergleichbaren Geschäftsgegenständen beteiligt bzw. als deren Vorstand bestellt, nämlich an der Europäische H. AG (vgl. Anl. K 2, Bl. I 7) sowie an der H. AG, mit der der Kläger in der Sache 20 U 60/01 einen vergleichbaren Rechtsstreit führt.Am 22.09.1999 wurde er zum Vorstand bestellt (Klägervortrag Bl. I 3; Bl. II 455 mit "Ergebnisprotokoll" einer AR-Sitzung der "C AG" in M., Anl. K M/5, Bl. II 467; vgl. weiter die Anmeldung zum Handelsregister in Anl. B 31, dort S. 2 = Bl. I 235; der Beklagtenvortrag Bl. I 51, die Bestellung sei am 05.01.2000 erfolgt, ist eine Verwechslung: die Unterlagen beziehen sich auf die Bestellung zum Vorstand in der Parallelsache 20 U 60/01).
- OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 59/01
Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat; Vergleichbare …
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