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   OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05   

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https://dejure.org/2006,22093
OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05 (https://dejure.org/2006,22093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2006 - 5 U 192/05 (https://dejure.org/2006,22093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2006 - 5 U 192/05 (https://dejure.org/2006,22093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verpachtung eines unbebauten Grundstücks: Übergang der vereinbarten Ausgleichspflicht des Verpächters für errichtete Gebäude beim Heimfall auf den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren; Verjährung eines etwaigen Ausgleichsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1965 - V ZR 65/63

    Übergang einer vertraglichen Verpflichtung des Verpächters zur Übernahme des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05
    Dies gilt nach § 57 ZVG entsprechend für den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. BGH NJW 1965, 2198).

    In Betracht kommen somit Rechte und Verpflichtungen, die sich auf den Pachtgegenstand, seine Überlassung und Rückgewähr sowie die Gegenleistung beziehen oder auf Vereinbarungen beruhen, die in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem Pachtvertrag stehen, während Rechte und Verpflichtungen aus sonstigen Abmachungen, die aus Anlass des Pachtvertrages getroffen wurden oder nur in wirtschaftlichem Zusammenhang mit ihm stehen, nicht auf den Erwerber übergehen (vgl. BGH NJW 1965, 2198, 2199).

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05
    Die Rechtsprechung des BGH, wonach bereicherungsrechtliche Ansprüche nicht unter die kurze Verjährung des § 548 BGB fallen (NM 1968, 888, BGH, Urteil v. 5.10.2005 - XII ZR 43/02; zitiert nach juris), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98

    Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05
    Die Wirkung des § 566 BGB n. F. besteht darin, dass im Augenblick des Eigentumsüberganges kraft Gesetzes ein neues Mietverhältnis (bzw. Pachtverhältnis) zwischen dem Erwerber des Grundstücks und dem Mieter/Pächter entsteht, allerdings mit uneingeschränkt demselben Inhalt, mit dem es zuvor mit dem Veräußerer bestanden hat (vgl. BGH NJW 2000, 2346 m. w. N.).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 267/90

    Übergang eines schuldrechtlichen Erbbauzinsanspruchs bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05
    Selbst ein schuldrechtlicher Erbbauzinsanspruch geht bei Veräußerung des Grundstücks nicht entsprechend § 566 BGB auf den Erwerber über (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 591; Palandt, BGB § 566, Rdnr. 4).
  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97

    Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 192/05
    Nach Sinn und Zweck des § 566 BGB tritt der Erwerber jedoch nur hinsichtlich solcher Verpflichtungen an die Stelle des Veräußerers, die sich auf das Grundstück beziehen und deshalb regelmäßig auch nur von dessen jeweiligem Eigentümer erfüllt werden können, namentlich hinsichtlich der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung und Erhaltung in vertragsgemäßem Zustand (BGH NJW 1999, 1857).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 24 U 95/07

    Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei Übergabeverzug - Erstattungsanspruch

    Gleiches hat die Rechtsprechung angenommen für ein zwischen den ursprünglichen Parteien des Mietvertrags vereinbartes Belegungsrecht (BGHZ 48, 244) und die Vereinbarung einer Ausgleichspflicht des Verpächters bei Heimfall im Zwangsversteigerungsverfahren (OLG Stuttgart MietRB 2006, 219).
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