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   OLG Stuttgart, 13.03.2013 - 9 U 185/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25832
OLG Stuttgart, 13.03.2013 - 9 U 185/12 (https://dejure.org/2013,25832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2013 - 9 U 185/12 (https://dejure.org/2013,25832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2013 - 9 U 185/12 (https://dejure.org/2013,25832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung; Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs als Kapitalanlage; Auskunftspflicht über Provisionszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflichten einer den Erwerb einer Eigentumswohnung finanzierenden Bank bzgl. der Provisionszahlungen an einen Darlehensvermittler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung der den Erwerb einer Eigentumswohnung finanzierenden Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht einer Bank über eine Provision an einen Vermittler kann ausscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht einer Bank über eine Provision an einen Vermittler kann ausscheiden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht einer Bank über eine Provision an einen Vermittler kann ausscheiden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10

    Immobilienerwerb finanzierende Bank muss bei Wissen um Täuschung über

    Ausreichend ist, wenn die Beklagte die Finanzierung einer Vielzahl von Anlegern planmäßig übernommen hat, die nicht von sich aus mit einem Kreditwunsch an sie herangetreten sind, sondern denen vom Vermittler neben den Unterlagen zum Wohnungskauf auch die Finanzierungsunterlagen vorgelegt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07, juris, Rn. 37; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2013, 9 U 185/12, juris, Rn. 53).
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