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   OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16   

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https://dejure.org/2017,7148
OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16 (https://dejure.org/2017,7148)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2017 - 11 UF 83/16 (https://dejure.org/2017,7148)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2017 - 11 UF 83/16 (https://dejure.org/2017,7148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 242 BGB, § 1375 Abs 2 S 2 BGB, § 1379 BGB
    Zugewinnausgleichsverfahren: Widerantrag eines Ehegatten auf Auskunftserteilung in Ansehung illoyaler Vermögensverminderung durch den ausgleichsverlangenden Ehegatten; Beginn der Verjährungsfrist des Auskunftsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de

    Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1042
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
    Solange diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, besteht auch ein Rechtschutzbedürfnis für einen Auskunftsanspruch (BGH FamRZ 2013, 103).

    Soweit der Antragsgegner sich für seine gegenteilige Meinung auf eine Entscheidung des BGH vom 17.10.2012, XII ZR 101/10 (FamRZ 2013, 103) beruft, übersieht er, dass hier dem Auskunftsanspruch gerade nicht stattgegeben wurde, um einen eventuell bereits verjährten Teilanspruch begründen zu können, sondern dass der Auskunftsanspruch deshalb zugesprochen wurde, um zumindest denjenigen Teil des vorgestellten Zugewinnausgleichsanspruchs nachweisen zu können, welcher in unverjährter Zeit gerichtlich geltend gemacht, jedoch vom Familiengericht mangels Nachweises abgewiesen worden war.

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
    Seiner Geltendmachung kann daher der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wenn ausnahmsweise nicht zweifelhaft sein kann, dass dem Auskunft Begehrenden keine Ausgleichsforderung zusteht (BGH FamRZ 2013, 105 unter Verweis auf BGH NJW 1972, 433 - Verzicht auf Zugewinnausgleich -).
  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11

    Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
    Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich durch die Antragstellerin in unverjährter Zeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Verjährung des eigenen Anspruchs des Antragstellers (vgl. BGH NJW 2012, 3633 für den Fall der Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage über den identischen Streitgegenstand).
  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 80/11

    Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
    Darunter fallen seit der Rechtsänderung zum 01.09.2009 auch Ansprüche auf Auskunft über illoyale Vermögensverfügungen im Sinne des § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB, welche zuvor aus § 242 BGB hergeleitet worden waren (BGH FamRZ 2012, 1785).
  • BGH, 22.12.1971 - IV ZR 42/70

    Anspruch auf Zugewinnausgleich und Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2017 - 11 UF 83/16
    Seiner Geltendmachung kann daher der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wenn ausnahmsweise nicht zweifelhaft sein kann, dass dem Auskunft Begehrenden keine Ausgleichsforderung zusteht (BGH FamRZ 2013, 105 unter Verweis auf BGH NJW 1972, 433 - Verzicht auf Zugewinnausgleich -).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 175/17

    Zugewinnausgleichsverfahren: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zum Zwecke der

    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2017, 1042 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Der Anspruch des Ehemanns auf Auskunftserteilung ergebe sich aus § 1379 BGB.
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