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OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 4 W 17/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unberechtigter Löschung eines Posts: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zustellung eines Verfügungsantrags
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.02.2018 - 11 O 22/18
- OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 4 W 17/18
- LG Stuttgart, 31.07.2018 - 11 O 22/18
- OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 07.09.2018 - 16 W 38/18
Streitwert für Unterlassung der Löschung von Kommentar in sozialem Netzwerk
Schließlich hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 13. März 2018 (4 W 17/18, Anlage JS 12, Bl.82 d.A.) einen Streitwert von sogar 15.000,- EUR festgesetzt. - OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18 a) Selbst wenn man annehmen wollte, dass (a) das Landgericht den angegriffenen feststellenden Beschluss nicht - wie tatsächlich geschehen - nur aus eigenem Antrieb (von Amts wegen), sondern auf den Antrag im Schriftsatz des Antragstellers vom 27.09.2013 getroffen hätte und man (b) weiter annehmen wollte, dass das Landgericht dabei das rechtliche Gehör (auch) der Antragsgegnerin verletzt und dieser folglich die Möglichkeit genommen hätte, einen Zurückweisungsantrag zu stellen, so dass ihr nunmehr diejenigen Rechtsmittel zu eröffnen wären, die ihr zugestanden hätten, wenn sie beteiligt worden wäre, ändert sich an dieser Annahme nichts: Denn auch in diesem Fall wäre keine sofortige Beschwerde statthaft (vgl. für die Frage einer Entscheidung von Amts wegen in Fällen wie dem vorliegenden auch bereits OLG Stuttgart v. 13.03.2018 - 4 W 17/18, Anlage As 13, Bl. 208 f. d.A.).