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   OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19   

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https://dejure.org/2020,81676
OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19 (https://dejure.org/2020,81676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2020 - 5 U 351/19 (https://dejure.org/2020,81676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2020 - 5 U 351/19 (https://dejure.org/2020,81676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    Unterlassung betriebsbezogener Verwendung von an einen landwirtschaftlichen Betrieb angrenzenden Grundstücken Anspruch auf Erhaltung eines Gebietscharakters Umfang eines Planerhaltungsanspruchs Rechtsinstitut des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes Nutzung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Dresden, 13.11.2018 - 6 U 1113/18

    Ansprüche des Nachbarn wegen Verletzung der Abstandsflächen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Zivilrechtlich wird ein Privatrechtsträger auf Unterlassung in Anspruch genommen, verwaltungsrechtlich wird das Einschreiten einer Verwaltungsbehörde beansprucht (BVerwG, NJW 2003, 3360, Juris-Rn. 6; Staudinger/Roth (2016), BGB, § 906, Rn. 9; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 13.11.2018 - 6 U 1113/18 - juris, Rn. 12).

    Da öffentlich-rechtlichen Schutzgesetze durch Verwaltungsakte konkretisiert werden können und bestandskräftige Verwaltungsakte grundsätzlich verbindlich sind, auch wenn sie rechtswidrig wären, sind die Zivilgerichte an die Ausgestaltung des Schutzgesetzes durch den Verwaltungsakt gebunden (BGH, NJW-RR 2007, 398; OLG Dresden, Urteil vom 13.11.2018 - 6 U 1113/18 - juris, Rn. 45 f.).

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Diese öffentlich-rechtliche Abwehrmöglichkeit ist zivilrechtlich als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu werten und kann daher Grundlage eines quasi-negatorischen Unterlassungsanspruchs der Kläger sein (zur Eigenschaft nachbarschützender öffentlich-rechtlicher Bebauungsvorschriften als Schutzgesetz, BGH, Urteil vom 28.06.1985 - V ZR 43/84 - juris, Rn. 39 = NJW 1985, 2825, dazu bereits das LG, S. 6 d.U.; BGHZ 122, 1; BGH NJW 1997, 55); siehe dazu auch Staudinger/Thole (2019), BGB, § 1004, Rn. 7).

    Anders ausgedrückt: Wenn verwaltungsrechtlich ein Dispens von grundsätzlich bestehenden nachbarschützenden Einschränkungen erteilt wird, kann dagegen kein quasi-negatorischer Anspruch durchgesetzt werden (vgl. auch BGHZ 122, 1).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Zwar kann die Geltung eines Bebauungsplans ganz oder teilweise durch eine von seien Festsetzungen abweichende tatsächliche Entwicklung beseitigt und damit funktionslos werden (BVerwG, Urteil vom 10.03.1967 - IV C 87.65 - juris BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 3/03 - juris; OVG NRW, Urteil vom 27.09.2016 - 2 D 8/15.NE- juris, Rn. 106; s. auch Scheidler, UPR 2017, 201).

    Dabei müssen die Verhältnisse, auf die sich die Planung bezieht, einen Zustand in der tatsächlichen Entwicklung erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und dies muss so offenkundig geworden sein, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient (BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 3/03 - juris, Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01

    Aufstellen von Baugeräten im öffentlichen Verkehrsraum durch Anlieger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Dessen ungeachtet besteht aber Einigkeit darüber, dass Anlieger über den Gemeingebrauch hinausgehende Rechte haben (dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2002 - 5 S 2308/01 - juris, Rn. 10, mit Herleitung aus der Gesetzgebungsgeschichte).

    Zum Anliegergebrauch gehört auch das Abladen und kurzfristige Lagern von Material auf dem Gehweg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2002, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Damit wird kein rechtlich eigenständiges Verfahren durchgeführt, sondern die ursprünglich eingeleitete, nur scheinbar abgeschlossene Bauleitplanung an der Stelle fortgesetzt, an der ein Fehler aufgetreten ist (BVerwG, BauR 2010, 1554, Juris-Rn. 8).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Die mit dem Unterlassungsantrag der Kläger verbundene Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO) kann in der gestellten Form zwar nicht Grundlage der Zwangsvollstreckung sein, denn um wirksam zu sein, muss Art und Höchstmaß des angedrohten hoheitlichen Zwangs angeben werden (BGH, NJW 2004, 506, 507; MünchKommZPO/Gruber, 5. Aufl., § 890, Rn. 27), also konkrete Beträge genannt werden.
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18

    Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Das gilt aber nicht für Unterlassungsansprüche, wenn sie eine einheitliche Dauerhandlung darstellen, die den rechtswidrigen Zustand fortlaufend aufrechterhält und die Verjährungsfrist deshalb gar nicht in Gang setzt, oder wenn es sich um wiederholte Störungen handelt, die jeweils neue Ansprüche begründen (BGH, NJW-RR 2019, 590).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Da öffentlich-rechtlichen Schutzgesetze durch Verwaltungsakte konkretisiert werden können und bestandskräftige Verwaltungsakte grundsätzlich verbindlich sind, auch wenn sie rechtswidrig wären, sind die Zivilgerichte an die Ausgestaltung des Schutzgesetzes durch den Verwaltungsakt gebunden (BGH, NJW-RR 2007, 398; OLG Dresden, Urteil vom 13.11.2018 - 6 U 1113/18 - juris, Rn. 45 f.).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht so undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, MDR 2014, 236; NJW 2005, 2250; NJW 1999 3638 st. Rspr.).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
    Diese öffentlich-rechtliche Abwehrmöglichkeit ist zivilrechtlich als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu werten und kann daher Grundlage eines quasi-negatorischen Unterlassungsanspruchs der Kläger sein (zur Eigenschaft nachbarschützender öffentlich-rechtlicher Bebauungsvorschriften als Schutzgesetz, BGH, Urteil vom 28.06.1985 - V ZR 43/84 - juris, Rn. 39 = NJW 1985, 2825, dazu bereits das LG, S. 6 d.U.; BGHZ 122, 1; BGH NJW 1997, 55); siehe dazu auch Staudinger/Thole (2019), BGB, § 1004, Rn. 7).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 335/95

    Betrieb eines Notkamins

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 8 S 205/14

    Regelung der Zulässigkeit von bordellartigen Betrieben in einem Bebauungsplan;

  • VG Münster, 17.01.2019 - 2 K 251/18
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2016 - 2 D 8/15

    Normenkontrollverfahren gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

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