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   OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21   

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https://dejure.org/2022,27138
OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21 (https://dejure.org/2022,27138)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.04.2022 - 4 U 116/21 (https://dejure.org/2022,27138)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. April 2022 - 4 U 116/21 (https://dejure.org/2022,27138)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 08.09.1997 - 13 U 9/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    Das Landgericht schließe sich insofern der Entscheidung des OLG Oldenburg (DNotZ 1998, 651 bis 653) an.

    Sofern das Landgericht seine Begründung im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 08.09.1997 (DNotZ 1998, 651) stützt, trägt diese jedoch ihrem Inhalt nach die Annahme einer Pflichtverletzung nicht.

    Daher fordert das OLG Oldenburg von einem Notar im Einzelfall, da § 49a Grundbuchverfügung und die jeweilige landesrechtliche Verwaltungsrichtlinie für Grundbuchbeamte nicht unmittelbar zur Anwendung kommen, dass die Übersendung durch Einschreiben gegen Rückschein, als Einschreibsendung unter Beifügung einer Empfangsquittung oder - wie vorliegend nach Aktenlage geschehen - als Übersendung durch einfachen Brief unter Beifügung einer vorbereiteten Empfangsquittung erfolgt (OLG Oldenburg DNotZ 1998, 651 (652)).

  • BGH, 12.11.1993 - V ZR 174/92

    Amtspflichten des Grundbuchbeamten bei der Abschreibung von Grundstücksteilen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.11.1993 (Az. V ZR 174/92) - woraufhin die Klägerin zu Recht hinweist - festgestellt, dass bei Grundbuchangelegenheiten Dritte im Sinne des § 839 BGB nicht nur diejenigen sind, auf deren Antrag oder in deren Interesse Eintragungen vorgenommen werden, sondern auch all diejenigen, die im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte und die dadurch geschaffene Rechtslage im Rechtsverkehr tätig werden.

    Der Bundesgerichtshof stellt in der Entscheidung darauf ab, dass durch Grundbuchgeschäfte eine Rechtslage geschaffen wird, auf die die Allgemeinheit vertrauen darf (BGH DNotZ 1995, 37).

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    In gleicher Weise habe der BGH auch die Verweisung auf eine Haftung des beteiligten Notars abgelehnt (vgl. BGH WM 91, 653; NJW 1993, 3061, 3063 sowie NJW 2003, 348, 350).
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    In gleicher Weise habe der BGH auch die Verweisung auf eine Haftung des beteiligten Notars abgelehnt (vgl. BGH WM 91, 653; NJW 1993, 3061, 3063 sowie NJW 2003, 348, 350).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    In gleicher Weise habe der BGH auch die Verweisung auf eine Haftung des beteiligten Notars abgelehnt (vgl. BGH WM 91, 653; NJW 1993, 3061, 3063 sowie NJW 2003, 348, 350).
  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    Eine Einschränkung erscheint insofern nur gerechtfertigt, wenn der Entschädigungsanspruch gleichfalls "aus öffentlichen Mitteln" (so BGH NJW 1954, 993) zu erfüllen ist, was angesichts der bestehenden Haftungsbeschränkung nach § 4 Abs. 3, 5 LBWG auf Mittel aus eigenem Vermögen fernliegt.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    Ihr obliegt danach im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände (vgl. BGH NJW 2008, 982 und Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 138 ZPO, Rn. 8b).
  • LG Stade, 09.04.2008 - 5 O 108/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    Der Beklagten kann nicht angelastet werden, dass die Mitarbeiter des Grundbuchsamts gegen die Pflicht zum sorgfältigen Umgang, insbesondere zur ordnungsgemäßen Verwahrung des Grundschuldbriefs, verstoßen haben (vgl. hierzu LG Stade, Urteil vom 09. April 2008 - 5 O 108/07 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 10 W 23/05

    Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mittels einfachen Briefs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.2022 - 4 U 116/21
    Das OLG Düsseldorf hat hierzu im Beschluss vom 03.05.2005 (Az. 10 W 23/05) überzeugend ausgeführt:.
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