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   OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07   

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https://dejure.org/2008,2474
OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07 (https://dejure.org/2008,2474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.05.2008 - 12 U 132/07 (https://dejure.org/2008,2474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 12 U 132/07 (https://dejure.org/2008,2474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    EdW unterliegt gegen Ernst & Young

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Phoenix- Kapitaldienst: Keine Schadensersatzpflicht der Prüfungsgesellschaft gegenüber der Entschädigungseinrichtung EdW

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung beauftragter Prüfer der BaFin gegenüber Entscheidungseinrichtungen nach EAEG; Prüfungsvertrag ohne Schutzwirkung zu Gunsten Dritter und Drittschadensliquidation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2419
  • WM 2008, 1303
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LG Stuttgart, 01.08.2007 - 27 O 4/07

    Streit um die Schadensersatzpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 1. August 2007 - 27 O 4/07 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 01.08.2007, Az.: 27 O 4/07, abzuändern;.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 01.08.2007, Az. 27 O 4/07, aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Stuttgart zurückzuverweisen.

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Wenn die Klägerin meint, der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.04.1998 (III ZR 245/96) entnehmen zu können, ein unbegrenztes Haftungsrisiko stehe der Einbeziehung nicht entgegen, ist anzumerken, dass in dem Urteil darauf abgestellt wird, die Vertragspartner seien übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Prüfung auch im Interesse eines bestimmten Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen solle (Rn. 11f, zitiert nach juris).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-222/02

    DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Dabei mag dahinstehen, ob aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12.10.2004 (C-222/02, NJW 2004, 3479 - BVH-Bank) und der nachfolgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 20.01.2005 - III ZR 48/01) der Schluss gezogen werden kann, § 4 Abs. 4 FinDAG sei vor der Umsetzung der Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungsrichtlinie durch Erlass des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes nicht europarechtskonform gewesen und habe daher Amtshaftungsansprüche nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Wenn die Nebenintervenientinnen zum Beleg für ihre Auffassung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.06.1963 (VII ZR 263/61 - Funkenflug) abstellen, ist anzumerken, dass in der dortigen Konstellation die von der Gemeinde unterhaltene Feuerwehr das privatrechtliche Geschäft eines Dritten geführt hatte, was der Bundesgerichtshof als privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag einordnete.
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Insofern wirken die BaFin und die Klägerin bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen, sonder gleichsinnig derart zusammen, dass sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, weshalb die Pflichten, die im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Zieles bestehen, nicht als "drittgerichtete" Amtspflichten angesehen werden können (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. v. 12.12.1991 - III ZR 18/91 - Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 104/00

    Haftung des Staates bei Bankenzusammenbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Da diese Richtlinien das Ziel der Verleihung von Rechten an Einzelne beinhalten und der Inhalt dieser Rechte bestimmbar ist, käme - ein Kausalzusammenhang zwischen der unterbliebenen Umsetzung und dem Schaden vorausgesetzt - der allgemein anerkannte gemeinschaftsrechtliche Entschädigungsanspruch wegen verspäteter Richtlinienumsetzung zum Zuge, was das LG Bonn hinsichtlich der Einlagensicherungsrichtlinie schon entschieden hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.01.2001 - 7 U 104/00 - Rn. 5, zitiert nach juris, das die Entscheidung des LG Bonn im Tatbestand referiert).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    (1) Die Kalkulierbarkeit und Versicherbarkeit des Haftungsrisikos ist als maßgeblicher Aspekt im Rahmen der Beurteilung, ob ein Dritter in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen ist, allgemein anerkannt (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 26.11.1968 - VI ZR 212/66 - Rn. 16, zitiert nach juris; BGH, Urt. v. 20.04.2004 - X ZR 250/02 - NJW 2004, 3035, 3038).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 41/97

    Geltendmachung von Ansprüchen des nicht am Vertrag beteiligten Geschädigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Die Drittschadensliquidation als Ausnahme von diesem Grundsatz ist nach der Rechtsprechung nur in ganz besonders gelagerten Fällen zuzulassen, in denen das durch den Vertrag geschützte Interesse infolge besonderer Rechtsbeziehungen zwischen dem aus dem Vertrag berechtigten Gläubiger und dem Träger des Interesses dergestalt auf den Dritten verlagert ist, dass der Schaden ihn und nicht den Gläubiger trifft (vgl. BGH NJW 1996, 2734 (2735) m.w.N.; BGH, Urt. v. 04.12.1997 - IX ZR 41/97 - Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Als Ausnahme von dem Grundsatz, dass dem Schuldner Vertragspflichten nur gegenüber dem Gläubiger obliegen, setzt die Einbeziehung eines Dritten in vertragliche Pflichten voraus, dass diesem die Leistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß zugute kommen soll oder die Umstände des Einzelfalles ansonsten konkrete Anhaltspunkte für den Parteiwillen ergeben, dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.1995 - II ZR 205/94 - Rn. 70 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 14.10.2004 - III ZR 169/04

    Keine Haftungserleichterung beim Rückgriff des Staates gegen selbständige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.2008 - 12 U 132/07
    Weshalb diese Erwägung, wie die Klägerin meint, mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2004 (III ZR 169/04) in Widerspruch stehen soll, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

  • BVerwG, 21.04.2004 - 6 C 20.03

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Gebühr, Beitrag,

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02

    Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung,

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Das Berufungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung (WM 2008, 1303) ausgeführt, der zwischen der Bundesanstalt und der Beklagten geschlossene Vertrag über die Durchführung der Sonderprüfung der P. GmbH entfalte keine Schutzwirkung zugunsten der Klägerin.
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