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   OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00   

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https://dejure.org/2001,2525
OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00 (https://dejure.org/2001,2525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.06.2001 - 20 U 75/00 (https://dejure.org/2001,2525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 20 U 75/00 (https://dejure.org/2001,2525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktienoptionsplan; Bedingte Kapitalerhöhung; Materielle Beschlusskontrolle; Basispreis; Aktueller Börsenkurs

  • Judicialis

    AktG § 192; ; AktG § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 192 § 193
    Bedingte Kapitalerhöhung - Bedienung eines Aktienoptionsplanes - Anknüpfung an Kurssteigerung eigener Aktien als zulässiges Erfolgsziel - Auskunftsrechts des Aktionärs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2110
  • ZIP 2001, 1367
  • WM 2002, 1060
  • DB 2001, 1604
  • NZG 2001, 1089
  • NZG 2002, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 29.07.1998 - 3 U 75/98

    Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung über Aktienoptionsplan zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Der in der Literatur teilweise vertretenen Gegenmeinung, die wegen des Verwässerungseffekts der bedingten Kapitalerhöhung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für erforderlich hält (Zeidler NZG 1998, 789, 794; Lutter ZIP 1997, 1, 9; ders. EWiR 1999, 195), folgt der Senat daher nicht.

    Der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung, die Kenntnis des Werts der Bezugsrechte sei für die Beurteilung durch die Aktionäre unabdingbar, es gehe insoweit nicht um die Kontrolle der Angemessenheit der Vergütung leitender Mitarbeiter, sondern um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Aktienoptionsprogramms (Zeidler a.a.O. S. 798; Lutter EWiR 1999, 195, 196), folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.

  • EuGH, 18.12.1997 - C-402/96

    EITO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Eine darüber hinausgehende materielle Inhaltskontrolle, wie sie § 186 Abs. 3 AktG für die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß vorsieht, ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Basispreis für die Ausübung der Option den im Zeitpunkt ihrer Ausgabe bestehenden aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (Weiß WM 1999, 353, 359; Claussen BB 1998, 177, 186; Hüffer a.a.O. § 192 Rn. 18; Münch. Hdb. GesR IV/Krieger § 63 Rn. 36; vgl. auch Begr. des RegE zum KonTraG, ZIP 1997, 2059, 2068).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Ein Mißbrauch der Anfechtungsbefugnis ist ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn die individuellen, eigensüchtigen Interessen des Aktionärs über seinen Kontrollinteressen stehen (BGHZ 107, 296, 310 = NJW 1989, 2689; Hüffer, AktG, 4. Aufl., § 245 Rn. 23).
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
  • LG Stuttgart, 09.10.2000 - 7 KfH O 66/00

    Keine Notwendigkeit eines eigenständigen Hauptversammlungsbeschlusses über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Eine Rechtspflicht zur förmlichen Berichterstattung besteht indessen nicht (vgl. auch Krieger a.a.O. § 57 Rn. 20; Weiß a.a.O. S. 360; Claussen DB 1998, 177, 186; Luttermann EWiR 2000, 1087, 1088; im Ergebnis wohl auch Jaeger DStR 1999, 28, 34).
  • OLG Schleswig, 19.09.2002 - 5 U 164/01

    Zur Zulässigkeit eines Aktienoptionsprogramms für Aufsichtsratsmitglieder einer

    Insbesondere ist es ausreichend, den Wert der Option am Börsenkurs zu orientieren, da schon dies die Nutznießer am - zu steigernden - Börsenwert des Unternehmens beteiligt (ebenso bereits OLG Stuttgart WM 1998, 1936, 1943; OLG Stuttgart ZIP 2001, 1367, 1370).

    Soweit ein derartiger Standpunkt für den Weg der Bedienung von Aktienoptionsprogrammen über bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG vertreten wird (OLG Stuttgart, ZIP 2001, 1367, 1370 f.) und vor diesem Hintergrund auch eine teleologische Reduktion der in § 71 Abs. 1 Nr.

    Gegen eine derartige Verpflichtung zur zumindest näherungsweise erfolgenden Angabe des Gesamtvolumens der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen ließe sich auch die Nichtaufführung der Gesamtwertangabe im in § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG enthaltenen Anforderungskatalog schon deshalb nicht anführen, weil § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG nur Mindestanforderungen an den Beschlussinhalt stellt und sich zu Anforderungen an die Beschlussgrundlagen nicht verhält (so im Ergebnis zu Recht auch Adams, ZIP 2002, 1325, 1341; Hüffer, 15. Aufl., Rn. 8 zu § 193 AktG; a. A. OLG Stuttgart, ZIP 2001, 1367, 1372).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13

    Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung

    Die Frage der Erforderlichkeit und Beurteilungserheblichkeit kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 1996, 563 und 01, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 1995, 1585; OLG Frankfurt AG 1994, 39 und 2006, 460).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 5 O 110/08

    Auskunftsrecht von Bank-Aktionären: Umfang des Informationsanspruchs in der

    Die Frage der Erforderlichkeit und Beurteilungserheblichkeit kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 1996, 563 und 01, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 1995, 1585; OLG Frankfurt AG 1994, 39 und 2006, 460).
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