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OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 4 Ws 337/14 (V) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herstellung des Kontakts zu einem gemeinnützigen Verein zur Entschuldung Straffälliger aus der Haft heraus; Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe; Prüfung eines Rechtsanspruchs auf bestimmte Hilfsmaßnahmen zur Schuldenregulierung nach §§ 40, 41 Abs. 2 JVollzGB III; ...
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 40 JVollzGB BW 2009, § 41 Abs 2 JVollzGB BW 2009
Strafvollzug: Beurteilungsspielraum der Vollzugsanstalt bei der Gewährung von sozialer Hilfe zur Schuldenregulierung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herstellung des Kontakts zu einem gemeinnützigen Verein zur Entschuldung Straffälliger aus der Haft heraus
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hilfe zur Schuldenregulierung im Strafvollzug
Verfahrensgang
- LG Ulm, 04.08.2014 - 10 StVK 251/14
- OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 4 Ws 337/14 (V)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 126
- StV 2015, 714 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96
Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 4 Ws 337/14
Daher steht der Anstalt auch bei der Entscheidung über die Art der Hilfestellung ein Beurteilungsspielraum zu (zu § 73 StVollzG bei Rechtsberatung: KG, Beschluss v. 17. Juni 1996 - 4 Ws 293/96 Vollz, NStZ 1997, 427/428). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 4 Ws 337/14
Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot legt aber den Gesetzgeber grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Regelungskonzept fest; vielmehr ist ihm für die Entwicklung eines wirksamen Konzepts ein weiter Gestaltungsraum eröffnet (BVerfGE 98, 169 - 218). - LG Meiningen, 12.02.2008 - 4 StVK 914/07
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 4 Ws 337/14
Diese Entscheidung ist nach Maßgabe der jeweiligen Schwierigkeit und persönlichen Verhältnisse des Gefangenen zu treffen (zu § 73 StVollzG bei Hilfe zur Bearbeitung eines Rentenantrages: LG Meiningen, Beschluss v. 12. Februar 2008 - 4 StVK 914/07, juris). - OLG Düsseldorf, 27.11.1996 - 4 Ws 293/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 4 Ws 337/14
Daher steht der Anstalt auch bei der Entscheidung über die Art der Hilfestellung ein Beurteilungsspielraum zu (zu § 73 StVollzG bei Rechtsberatung: KG, Beschluss v. 17. Juni 1996 - 4 Ws 293/96 Vollz, NStZ 1997, 427/428).