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   OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14   

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https://dejure.org/2014,43050
OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14 (https://dejure.org/2014,43050)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.10.2014 - 5 W 26/14 (https://dejure.org/2014,43050)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 5 W 26/14 (https://dejure.org/2014,43050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in einem Mitgliedsstaat der EU ergangener Entscheidungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat (hier: Tschechien) ergangenen einstweiligen Verfügung: Gewährung rechtlichen Gehörs vor Erlass der ausländischen Entscheidung als Voraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in einem Mitgliedsstaat der EU ergangener Entscheidungen

  • rechtsportal.de

    EuGVO Art. 34 Nr. 2; AVAG § 11
    Vollstreckbarerklärung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes in einem Mitgliedsstaat der EU ergangener Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Das setzt jedoch voraus, dass das vorausgegangene Verfahren kontradiktorisch angelegt war (ausführlich BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - IX ZB 143/07 -, juris).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 143/07

    Anwaltszwang bei der Einlegung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Das setzt jedoch voraus, dass das vorausgegangene Verfahren kontradiktorisch angelegt war (ausführlich BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - IX ZB 143/07 -, juris).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Vielmehr setzt die Gewährung rechtlichen Gehörs voraus, dass die abgegebene Stellungnahme auch Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis haben kann (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Vielmehr setzt die Gewährung rechtlichen Gehörs voraus, dass die abgegebene Stellungnahme auch Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis haben kann (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133).
  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Zur Begründung dieser Rechtsprechung verweist der Bundesgerichtshof auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 25, 27 Abs. 2 EuGVÜ (EuGHE 1980, 1553, 1565 ff.), wonach die großzügige Handhabung von Anerkennung und Vollstreckung nur im Hinblick darauf gewährt werde, dass die Verfahren, die zu den anzuerkennenden und für vollstreckbar zu erklärenden Entscheidungen führen, unter Wahrung des rechtlichen Gehörs durchgeführt werden.
  • LG Berlin, 24.04.2014 - 16 O 466/13
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Damit kann offenbleiben, ob die Vollstreckbarerklärung nicht im Ergebnis auch deshalb ausscheiden müsste, weil die streitgegenständlichen Entscheidungen u. U. dahin auszulegen sind, dass sie von vornherein nur für das Gebiet der tschechischen Republik Geltung beanspruchen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation LG Berlin, Urteil vom 24. April 2014 - 16 O 466/13 -, juris Rn. 21), so dass einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zumindest das Rechtsschutzbedürfnis fehlen könnte.
  • OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02

    Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. Rspr.).
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