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   OLG Stuttgart, 13.11.2006 - 6 U 165/06   

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https://dejure.org/2006,6693
OLG Stuttgart, 13.11.2006 - 6 U 165/06 (https://dejure.org/2006,6693)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.2006 - 6 U 165/06 (https://dejure.org/2006,6693)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 2006 - 6 U 165/06 (https://dejure.org/2006,6693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der Urkundenvorlegung: Unzumutbarkeit der Vorlage eines Emissionsprospekts; Beweislast für die Weigerungsgründe und Reichweite der Prüfung des Zeugnisverweigerungsrechts unter Beachtung von Einwendungen des Dritten im Zwischenstreit; Auswahl des Adressaten der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Herausgebers eines Emissionsprospektes zur Verweigerung der Vorlage; Voraussetzungen einer Berufung auf Unzumutbarkeit gemäß § 142 Abs. 2 S. 1 ZPO; Umfang der Prüfung durch das Gericht im Zwischenstreit; Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechtes gemäß § ...

  • Judicialis

    ZPO § 142; ; ZPO § 384; ; ZPO § 387; ; StGB § 78; ; StGB § 78a; ; StGB § 78c; ; StGB § 263; ; StGB § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 142; ZPO § 384 Nr. 2; ZPO § 390
    Berechtigung zur Verweigerung der Vorlage eines Emissionsprospekts wegen Unzumutbarkeit - Anordnung der Urkundenvorlegung; Zeugnisverweigerungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 25 O 2/06
  • OLG Stuttgart, 13.11.2006 - 6 U 165/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 250
  • ZIP 2007, 1032
  • WM 2007, 162
  • WM 2007, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.09.2002 - II ZR 198/00

    Treuepflicht des BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.11.2006 - 6 U 165/06
    Sie kann auch Handlungspflichten begründen und dementsprechend hat der BGH (Urteil vom 9.09.2002 II ZR 198/00 = NJW-RR 2003, 169) entschieden, dass Informationspflichten zwischen Gesellschaftern bestehen können, namentlich dann, wenn ein Gesellschafter über Informationen verfügt, die andere Gesellschafter nicht haben können.
  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer

    Es ist ein Grundsatz des Gesellschaftsrechtes, dass es zur gesellschafterlichen Treuepflicht gehört, Mitgesellschafter über Vorgänge vollständig und zutreffend zu informieren, die deren mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen berühren, ihnen aber nicht bekannt sein können (BGH, Urteil vom 09. September 2002 - II ZR 198/00 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006, II ZR 166/05, Rn. 9 juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006, 6 U 165/06, Rn. 14).
  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 506/14

    Kommanditgesellschaft: Klage des ehemaligen Kommanditisten auf Feststellung der

    Es ist ein Grundsatz des Gesellschaftsrechtes, dass es zur gesellschafterlichen Treuepflicht gehört, Mitgesellschafter über Vorgänge vollständig und zutreffend zu informieren, die deren mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen berühren, ihnen aber nicht bekannt sein können (BGH, Urteil vom 09. September 2002 - II ZR 198/00 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006, II ZR 166/05, Rn. 9 juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006, 6 U 165/06, Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Ferner besteht eine Gefahr nicht mehr, wenn die Gefahr der Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist, also z. B. dann, wenn der Zeuge wegen Rechtskraft nicht erneut verfolgt werden darf oder die Verfolgung verjährt ist (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - StB 37/09, Rn. 5, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2014 - 14 W 18/14, Rn. 19, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006 - 6 U 165/06, Rn. 5, juris; KK-StPO/Senge § 55, Rn. 4; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 384, Rn. 35; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35, Rn. 31).

    Dies liegt darin begründet, dass die Strafverfolgungsbehörden die Verjährung - anders als im Zivilrecht - von Amts wegen zu berücksichtigen haben und daher ein Strafverfahren, sofern es überhaupt zu Vorermittlungen und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommen sollte, ohne weitere Befassung und damit ohne Belastung des Zeugen einzustellen wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006 - 6 U 165/06, Rn. 5, juris).

  • OLG Stuttgart, 21.10.2015 - 14 U 4/14

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars zum Inhalt eines Telefongesprächs mit

    Aus denselben Gründen ist es den Zeugen auch gemäß § 142 Abs. 2 ZPO unzumutbar, den bezüglich des Inhalts des Telefonats gefertigten Aktenvermerk herauszugeben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2006 - 6 U 165/06 = NJW-RR 2007, 250), so dass es nicht darauf ankommt, ob sonst Gründe für die Anordnung der Urkundenvorlage vorliegen.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2020 - 5 W 33/20

    1. Hat das Gericht gemäß § 142 Abs. 2 ZPO die Vorlage von Urkunden oder sonstigen

    Insoweit kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Streithelferin ausdrücklich die in § 142 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannten Verweigerungsgründe bezeichnet hat; denn ausreichend ist, dass der Dritte - hier: die Streithelferin - Umstände vorträgt, die bei verständiger Würdigung erkennen lassen, dass sie die Vorlage - weil unberechtigt angeordnet - für unzumutbar hält (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 337; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 250); soweit dies anders sein kann, wenn die Verpflichtung des Dritten unzweifelhaft ist (vgl. zur Vorlage der Eigentümerliste durch den WEG-Verwalter BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 162/11, NJW 2013, 1003; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 266/16, NJW-RR 2018, 974), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2014 - 14 W 18/14

    Begründetheit der Zeugnisverweigerung wegen Selbstbelastung bei Einstellung des

    Dies liegt darin begründet, dass die Strafverfolgungsbehörden die Verjährung - anders als im Zivilrecht - von Amts wegen zu berücksichtigen haben und daher ein Strafverfahren, sofern es aufgrund der Aussage des Zeugen G überhaupt zu weiteren Ermittlungen kommen sollte, ohne weitere Befassung und damit ohne Belastung des Zeugen einzustellen wäre (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 13. November 2006 - 6 U 165/06, NJW-RR 2007, 250).
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