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   OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16   

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https://dejure.org/2017,5584
OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16 (https://dejure.org/2017,5584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2017 - 10 U 107/16 (https://dejure.org/2017,5584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 10 U 107/16 (https://dejure.org/2017,5584)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung von Werklohn aus einem Einheits-Bauvertrag im Urkundenprozess; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eingangs von Schreiben bei einem Planungsbüro; Berufung des Auftraggebers auf die fehlende Prüffähigkeit der von ihm ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • baurechtsiegen.de

    Geltendmachung Werklohnforderung aus Einheits-Bauvertrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 Abs 3 ZPO, § 592 ZPO, § 154 Abs 2 BGB, § 14 Abs 4 VOB/B
    Urkundenprozess: Geltendmachung einer Werklohnforderung aus einem Einheits-Bauvertrag; fehlende Prüffähigkeit einer selbst erstellten Schlussrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung von Werklohn aus einem Einheits-Bauvertrag im Urkundenprozess; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eingangs von Schreiben bei einem Planungsbüro; Berufung des Auftraggebers auf die fehlende Prüffähigkeit der von ihm ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung von Werklohn aus einem Einheits-Bauvertrag im Urkundenprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Keine Berufung auf fehlende Prüfbarkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Urkundenklage des Auftragnehmers zulässig!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Gegenforderungen im Urkundenprozess

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Urkundenklage des Auftragnehmers zulässig!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber erstellt Schlussrechnung: Keine Berufung auf fehlende Prüfbarkeit! (IBR 2017, 355)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 412
  • BauR 2017, 1083
  • BauR 2017, 1533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Stuttgart, 29.07.2016 - 20 O 482/15

    Bauvertrag: Durchsetzung einer Werklohnforderung im Urkundenprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Stuttgart vom 29. Juli 2016, Az. 20 O 482/15, wird zurückgewiesen.

    Bezüglich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf den Tatbestand des Vorbehaltsurteils des Landgerichts Stuttgart vom 29. Juli 2016, Az.: 20 O 482/15, verwiesen.

    Das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.07.2016, Az. 20 O 482/15, wird aufgehoben und die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abgewiesen.

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 256/14

    Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16
    Erkundigt sich eine Partei im Laufe des Rechtsstreits nicht bei dem von ihr mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Planungsbüro, ob dort zusammen mit dem unterzeichneten Bauvertrag ein Übersendungsanschreiben eingegangen ist, darf sie den Zugang dieses Schreibens beim Planungsbüro nicht mit Nichtwissen bestreiten, da sie verpflichtet ist, die ihr möglichen Informationen von Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (Anschluss an BGH, Versäumnisurteil vom 22. April 2016 - V ZR 256/14).

    Wie der Bundesgerichtshof mit Versäumnisurteil vom 22. April 2016 (V ZR 256/14, NJW-RR 2016, 1251, juris Rn. 20 ff. m.w.N.) entschieden hat, kann sich eine Partei nicht durch arbeitsteilige Organisation ihres Betätigungsbereichs ihren prozessualen Erklärungspflichten entziehen, da sie ansonsten gegenüber einer selbst handelnden Partei ohne sachlichen Grund privilegiert würde.

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16
    Die Anforderungen an die Prüfbarkeit ergeben sich vielmehr aus den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - VII ZR 99/99, BauR 2001, 251, juris Rn. 8; Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 168/00, BauR 2002, 468, juris Rn. 8; Urteil vom 2. Mai 2002 - VII ZR 325/00, BauR 2002, 1406, juris Rn. 9; Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118 = BauR 2004, 316, juris Rn. 19; Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 2/04, BGHZ 165, 382 = BauR 2006, 693, juris Rn. 15).
  • AG München, 14.07.2020 - 473 C 21303/19

    Kein Schadensersatz, wenn Mietbewerber wegen zwischenzeitlichem Beziehungsende

    Die Beurkundungsabrede im Sinne des § 154 Abs. 2 BGB, die auch Schriftformvereinbarungen umfasst, liegt vor, wenn die Beurkundung Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags sein und nicht bloß Beweiszwecken dienen soll (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2017 -10 U 107/16 -Rn. 55).
  • LAG München, 10.10.2019 - 3 Sa 205/19

    Arbeitsvertrag, Schriftform, fehlende Beurkundung

    Die Beurkundungsabrede im Sinne des § 154 Abs. 2 BGB, die auch Schriftformvereinbarungen umfasst, liegt vor, wenn die Beurkundung Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags sein und nicht bloß Beweiszwecken dienen soll (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2017 - 10 U 107/16 - Rn. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 10 B 1197/18

    Übernahme der Beseitigung eines Paddocks durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

    vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66 -, juris, Rn. 82; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2017 - 10 U 107/16 -, NZBau 2017, 412, 414 (Rn. 57); OLG München, Beschluss vom 16. November 1987 - 3 W 3109/87 -, NJW-RR 1988, 497, 498.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    Beweisbedürftig sind hiernach auch im Urkundenprozess nur streitige Tatsachen, nicht hingegen unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen (BGH NJW 2015, 475; BGH NZBau 2008, 52; BGH BeckRS 1999, 30050585; OLG Stuttgart NZBau 2017, 412; OLG Bamberg BeckRS 2017, 157041; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 7922; OLG Köln BeckRS 2014, 13616; OLG München MDR 2004, 531.
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