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   OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79   

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https://dejure.org/1980,3602
OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79 (https://dejure.org/1980,3602)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.1980 - 2 U 188/79 (https://dejure.org/1980,3602)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 1980 - 2 U 188/79 (https://dejure.org/1980,3602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbands zur Förderung gewerblicher Interessen; Klagebefugnis von Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern; Überprüfung der Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur Bestimmung des Architektenhonorars; Inhaltskontrolle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1483
  • NJW 1980, 1583
  • NJW 1981, 2376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71

    Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79
    Das ist für die vergleichbare Klagbefugnis nach § 13 I UWG seit jeher anerkannt (vgl. dazu Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 12. Aufl., § 13 Anm. 17 und BGH GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter - für die Klagbefugnis der Kammer für Steuerbevollmächtigte).
  • Drs-Bund, 23.06.1976 - BT-Drs 7/5422
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79
    Vielmehr sind Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern als Beispielsfälle für die nach § 13 II Nr. 2 AGBG genannten Verbände aufgeführt worden (Löwe-Graf von Westphalen-Trinkner, AGBG, § 13 Anm. 86 unter Berufung auf den Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 7/5422 S. 11 zu § 13).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage hinsichtlich weiterer vier Klauseln abgewiesen (sein Urteil ist NJW 1980, 1583 veröffentlicht).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 HOAI

    a) Nach Ansicht des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs "spricht vieles für die vom Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 14. März 1980 (2 U 188/79, NJW 1980, S. 1583, 1584) dargelegte Rechtsansicht, daß der Verordnungsgeber mit der Fassung des § 4 Abs. 2 HOAI die Grenzen der Ermächtigung des Art. 10 § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung der Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745) überschritten hat".
  • OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83

    Die Vegütung des Maklers ist eine erfolgsabhängige Vergütung ;

    Nach dem Gesetzeszweck des § 8 AGBG soll keine Preiskontrolle der Gerichte stattfinden, BGH NJW 1980, 1584 [OLG Stuttgart 14.03.1980 - 2 U 188/79] .
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